Veröffentlicht am 07.02.2019

Fischereischeine: Ausgabe ab 14. Februar in der Bauverwaltung

LPA gibt Bearbeitung von (Urlaubs-)Fischereischeinen und Fischereiabgabemarken ab

Die Lübeck Port Authority, Ziegelstraße 2, ist ab dem 14. Februar 2019 nicht mehr für die Ausgabe der Fischereischeine, Fischereiabgabemarken und befristeten Ausnahmegenehmigungen (Urlauberfischereischein) zuständig.

Zuständig ist künftig:

Fachbereich Planen und Bauen
- Fachbereichsdienste-
Mühlendamm 10-12

23552 Lübeck

Tel: (0451) 122-6062
Fax: (0451) 122-6070

E-Mail: Bauverwaltung@luebeck.de

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis12 Uhr

Die Anlaufstelle befindet sich im Foyer beim I-Punkt der Bauverwaltung (Zimmer 1.0.11)

Folgendes gilt für die angebotenen Leistungen

  • Ausstellung eines Fischereischeins: Es muss das Prüfungszeugnis und ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Personen ab dem 16. Lebensjahr müssen zusätzlich ein Passbild vorlegen. Die Gebühr für die Ausstellung des Fischereischeins beträgt 10 Euro.
  • Fischereiabgabemarke: Diese kostet 10 Euro pro Jahr und kann für das laufende Jahr und für die vier folgenden Jahre ausgegeben werden.
  • Ausstellung der Urlauberfischereischeine: Es muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Zusätzlich wird der Urlauberschein mit einer Fischereiabgabemarke versehen. Der „Urlauberschein“ kostet 20 Euro. +++