Veröffentlicht am 31.01.2019

Frauenförderung bei der Stadt: Gesetzlicher Auftrag gelingt

Bürgermeister und Gleichstellungsbeauftragte legen aktuelle Zahlen vor

Alle vier Jahre muss die Kommunalverwaltung ihre städtischen Regularien zu Frauenförderung und Gleichstellung auf den Prüfstand stellen – so verlangt es das schleswig-holsteinische Gleichstellungsgesetz (§11(1) GStG). Deshalb liegt in der Sitzung der Lübecker Bürgerschaft am heutigen Donnerstag, 31. Januar 2019, der neue „Rahmenplan zur Frauenförderung 2018“ zur Beschlussfassung vor.

Die Stadtverwaltung stellt darin ihre Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes der vergangenen vier Jahre vor und berichtet über Fortschritte.

„Mit inzwischen 41 Prozent Frauen bei den Führungskräften, das heißt den Amtsleitungen, ist in den letzten Jahren ein gewaltiger Schritt nach vorn getan worden“, freut sich Bürgermeister Jan Lindenau. „Verstärktes und aktives Engagement hat es insbesondere im Fachbereich Planen und Bauen gegeben. Hier wurde gezielt Frauenförderung im Sinne des Gesetzes betrieben und auch mit der aktiven Nutzung von Telearbeit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.“

„Die Auswertung belegt, dass das nachhaltige ‚Dranbleiben‘ am Thema, wie es das Gesetz verlangt, erfolgreich ist“, ergänzt Elke Sasse, Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Lübeck. „Als mit dem ersten Frauenförderplan 1996 begonnen wurde, lag der Frauenanteil an den Führungskräften zwischen 15 und 20 Prozent.“ Dennoch sieht sie nach wie vor eine Reihe von Handlungsfeldern für die Gleichstellungsthematik in der Stadtverwaltung: Frauen raus aus der Teilzeitfalle, Männer unterstützen bei der Übernahme familiärer Verpflichtungen, Qualifizierung und natürlich spezielle Berufsfelder wie zum Beispiel die Feuerwehr. „Und damit zähle ich jetzt nur die offensichtlichsten Handlungsfelder auf“.

„Immer wieder werde ich auch angesprochen auf die Besetzung der Geschäftsführungsstellen der städtischen Gesellschaften“, ergänzt Sasse. Aber hier greife das Gleichstellungsgesetz und die Beteiligung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten nicht – da sei der jeweilige Aufsichtsrat gefragt, erinnert Elke Sasse. Dieser habe auf die Einhaltung der „Eckpunkte zur Frauenförderung in den städtischen Gesellschaften“ zu achten, die die Bürgerschaft schon 2002 in einer Selbstverpflichtung beschlossen habe.

„Mit den ‚personalpolitischen Eckpunkten‘ die ich im September 2018 in Kraft gesetzt habe, werden eine Vielzahl von Maßnahmen angegangen, die auch die Gleichstellung von Frauen und Männern unterstützen“ ist sich der Bürgermeister Lindenau sicher. „Die Begleitung dieses Prozesses durch das Frauenbüro und mit den engagierten MitarbeiterInnen im Personalservice der Stadt werden bei der nächsten Fortschreibung des Rahmenplans 2022 sicher weitere Effekte eintreten.“+++