Veröffentlicht am 20.09.2018

Bahnhofsbrücke: Asphaltierung in Richtung stadtauswärts

Am kommenden Montag gilt am Abend eine temporäre Einbahnstraßenregelung

Am kommenden Montag, 24. September 2018, von 20 bis 24 Uhr, erfolgen die Asphaltierungsarbeiten der stadtauswärtigen Fahrstreifen der Bahnhofsbrücke. Aufgrund der benötigten Arbeitsbreiten für den Asphalteinbau (Breite des Asphaltfertigers, Arbeitsraum des Begleitpersonals sowie Sicherheitsabstand zum Verkehr) wird für diesen Zeitraum folgende Einbahnstraßenregelung eingeführt: Die VerkehrsteilnehmerInnen können die Brücke in Richtung stadtauswärts überqueren. Um in die Innenstadt zu gelangen muss über die Marienbrücke und die Willy-Brandt-Allee ausgewichen werden.

Nach dem Öffnen der Fahrbahn auf den stadtauswärtigen Fahrstreifen wurden die erwarteten Schäden wie zum Beispiel Fehlstellen im Beton sowie die Verschotterung des Betons in einem größeren Umfang festgestellt. Somit war die Wiederherstellung des Konstruktionsbetons im Fahrbahnübergangsbereich aufwändiger als ursprünglich geplant.

Am kommenden Montag beginnen die für den Aspahlteinbau notwendigen Vorarbeiten. Die Asphaltarbeiten an sich dauern circa 30 Minuten. Mit Einrichten der Einbahnstraßenregelung und der Arbeitsstelle sowie anschließendem Auskühlen des Asphaltes sind etwa 3 bis 4 Stunden zu berücksichtigen. Die Einbahnstraßenregelung wird schnellstmöglich wieder aufgehoben.

Am Dienstag, 25. September 2018, werden die bituminösen Fahrbahnübergange eingebaut. Die Instandsetzung des 1. Bauabschnittes ist damit abgeschlossen.

Am 26. September 2018 erfolgt im Laufe des Tages die Verkehrsumlegung für den 2. Bauabschnitt. Im Zuge dessen sind folgende Arbeiten geplant: Der Asphalt wird durch Fräsen bis auf den Beton entfernt, anschließend erfolgt eine Betoninstandsetzung bei der Fehlstellen ausgebessert und eine ebene Fläche als Untergrund für die danach aufzubringende Abdichtung hergestellt werden. Nach der Abdichtung wird anschließend der Asphalt in zwei Schichten eingebaut. Abschließend sind, wie im 1. Bauabschnitt auch, die bituminösen Fahrbahnübergänge herzustellen. Die Arbeiten im 2. Bauabschnitt dauern voraussichtlich bis zum 20. Oktober 2018.

Während der Instandsetzungsmaßnahme im 2. Bauabschnitt wird der Straßenverkehr weiterhin einstreifig in jede Richtung geführt. Fußgänger und Radfahrer sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Im Gegensatz zur stadtauswärtigen Fahrbahnseite hat die Auswertung der Bohrkerne ergeben, dass auf den stadteinwärtigen Fahrstreifen eine aufwändigere Instandsetzung notwendig wird. Zwischen Asphalt und Konstruktionsbeton besteht kein Verbund, die Abdichtung ist nicht ausreichend vorhanden. Wasser dringt somit ungehindert in den Beton und zerstört diesen.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrs-teilnehmer so gering wie möglich zu halten. +++