Veröffentlicht am 29.06.2018

Erbbaurecht: Über 15 Millionen Euro für die Lübecker Stadtkasse

Bürgerschaftsbeschlüsse zeigen Wirkung: Attraktive Angebote für Kauf und Verlängerung

Die Beschlüsse der Bürgerschaft zu den auslaufenden Erbbaurechtsverträgen zeigen Wirkung. Der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften stellt in einer Zwischenbilanz fest, dass die Regelungen bei den Erbbaurechtsnehmern sehr gut angenommen werden. Dies gilt sowohl für Grundstücksverkäufe als auch bei Vertragsverlängerungen.

Bisher haben sich über 150 Erbbauberechtigte zum Kauf ihres Grundstückes auf Grundlage des eingefrorenen Bodenrichtwertes 2014 entschieden. Die ersten 63 Verkäufe mit einem Volumen von rund vier Millionen Euro wurden bereits abgewickelt. Derzeit sind noch 97 Verträge mit einem Volumen von etwa 12 Millionen Euro vorzubereiten. Davon wurden 59 Kaufvertragsentwürfe an die Käufer versandt, und schon 23 wurden beurkundet. Abhängig vom Wert des Grundstücksgeschäftes erfolgt die Entscheidung teilweise auch ohne Gremienbeteiligung. Für den Bereich Wirtschaft und Liegenschaften bedeutet die Realisierung aller Ankaufswünsche eine große Kraftanstrengung. „Verkäufe von Erbbaurechten in dieser Größenordnung sind deutschlandweit einmalig und für uns eine große Herausforderung“, bestätigt die Bereichsleiterin Wirtschaft und Liegenschaften, Piroska Csösz.

„Insgesamt zeigen die Beschlüsse die erwartete Wirkung“, erklärt Wirtschaftssenator Sven Schindler. „Trotz der hohen Zahl an Interessensbekundungen im Dezember 2017 gelingt es der Verwaltung, die Verkäufe mit den beschlossenen lukrativen Ankaufskonditionen zügig umzusetzen.“

Dass dies auch für die Erbbaurechte mit einer Laufzeit über das Jahr 2045 hinaus gilt, beweist das rege Kaufinteresse. Es wurden bereits vierzehn Verkäufe mit einem Volumen von über einer Million Euro abgeschlossen. Dreißig weitere Kunden haben Kaufvertragsangebote erhalten. „Selbst mit dem Aufschlag von zehn Prozent auf den jeweils gültigen Bodenrichtwert bieten wir marktgerechte Konditionen, die sehr gern angenommen werden“, stellt der Senator fest.

Doch auch wer sein Erbbaurecht vorzeitig verlängern will, kann sich über ein attraktives Angebot der Stadt freuen: Schon 87 Erbbauberechtigte haben zugegriffen und wollen ihren bestehenden Erbbaurechtsvertrag vorzeitig verlängern. Aufgrund der Höhe einiger Grundstückswerte muss die Bürgerschaft in ihrer September-Sitzung bei acht Einzelfällen zustimmen. „Damit erhalten sich die Familien die Möglichkeit, auch in der Zukunft das Erbbaurecht zu sehr günstigen Konditionen zu bewohnen“, freut sich Schindler, der auf eine Reihe von Vergünstigungen hinweist, die die Bürgerschaft beschlossen hat. So liege bei einer Vielzahl von Verträgen der künftige Erbbauzins unter zwei Prozent. Darüber hinaus seien 20 Jahre lang keine Anpassungen im Rahmen der Wertsicherungsklausel vorgesehen. Das bedeute eine Minderung um nochmals rund 40 Prozent des berechneten Erbbauzinses. Insgesamt, resümiert der Senator, lägen viele Erbbauzinsen in Zukunft unter derzeitigem Marktzinsniveau und seien am Ende attraktiver als ein Grundstückskauf.+++