Veröffentlicht am 28.02.2018

Stadt und Investoren treffen Vereinbarungen zur Yorckstraße

Anwohnerbeteiligung und Bestellung eines Artenschutzgutachters Teil der Übereinkünfte

Nach den Bürgerschaftsbeschlüssen vom 22. Februar 2018 zum geplanten Bauvorhaben in der Yorkstraße haben Bürgermeister Bernd Saxe und Bausenatorin Joanna Glogau intensive Gespräche mit dem Investor geführt. Gegenstand der Gespräche war die Absicht zum Abriss der alten Eishalle und eines Garagenhof in der Yorckstraße 23 bis 25 und zur Errichtung neuer Gebäude. Diese Planungen waren in der Bürgerschaft kontrovers diskutiert worden.

Im Rahmen dieser Zusammenkunft wurden die verschiedenen Einwendungen und Bedenken, die aus der Bevölkerung und dem politischen Raum gegen den Abriss vorgetragen wurden, erläutert und erörtert. Die Investoren wiesen darauf hin, dass ihnen auf der Basis aufwendiger und langwieriger Antragsprozesse bestandskräftige Genehmigungen vorliegen und sie insbesondere den im politischen Raum geäußerten Vorwurf, diese seien von der Verwaltung nicht nach Recht und Gesetz erteilt worden, zurückweisen und nicht nachvollziehen können.

Die geäußerten Bedenken werden seitens der Investoren aber ernst genommen. Aufgrund dessen wird beabsichtigt, den in der Diskussion befindlichen, umstrittenen dreigeschossigen Querriegel gegebenenfalls nicht zu errichten und das Projekt insofern anders zu realisieren, als dass das entlang der Yorckstraße geplante Gebäude so verlängert wird, dass die entstehende Gebäudekante endet, wie sich dies aus der Bestandsbebauung der benachbarten Straßen ergibt.

Ferner wurde vereinbart, dass:

• die zum Abriss bestimmten Gebäude vor Durchführung von Abbrucharbeiten durch einen Artenschutzgutachter untersucht werden, um festzustellen, ob im Objekt Fledermäuse anzutreffen sind.

• die Investoren und die Verwaltung die Fassadengestaltung des geplanten Gebäudes im Gestaltungsbeirat vorstellen und dort ggf. Anregungen und Empfehlungen entgegennehmen werden.

• Die Investoren das Bauvorhaben nach abgeschlossener Planung im Gespräch mit Anwohnern vorstellen und erläutern werden.

Senatorin Glogau und Bürgermeister Saxe zeigten sich mit dem Ergebnis des Gespräches sehr zufrieden und gaben der Hoffnung Ausdruck, dass das Bauvorhaben nun im Einvernehmen mit den Anwohnern und Interessengruppen begonnen werden kann.

Hintergrund: In der Bürgerschaft war das Bauvorhaben nach Bürgerprotesten und Widerständen kontrovers diskutiert worden. Forderungen aus dem politischen Raum wurden laut, die bereits erteilten Genehmigungen zu widerrufen, eine Veränderungssperre zu verhängen und ein B-Planverfahren zu beginnen. Tatsächlich aber sind die erteilten Genehmigungen und Bescheide (Bauvorbescheid, Abrissgenehmigung) rechtskräftig und können nicht ohne weiteres widerrufen werden. Außerdem sind diese Genehmigungen und Bescheide Teil des alleinigen Zuständigkeitsbereiches der Kommunalen Verwaltung; sie sind der Entscheidungskonferenz der Gemeindevertretung gesetzlich entzogen.