Veröffentlicht am 25.01.2018

Eisenbahn-Bundesamt Lärmaktionsplan: 1. Teil veröffentlicht

Regelung von Lärmproblemen – Öffentlichkeitsbeteiligung noch bis zum 7. März möglich

Das Eisenbahn-Bundesamt hat den ersten Teil (Teil A) des Lärmaktionsplans im Internet auf der Informations- und Beteiligungsplattform: www.laermaktionsplanung-schiene.de sowie auf seiner Homepage: www.eba.bund.de/lap veröffentlicht. Auf Wunsch ist das Dokument auch als Druckversion verfügbar.

Dieser Teil des Lärmaktionsplans ist Ergebnis der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Insgesamt sind in der ersten Phase circa 38.000 Beteiligungen eingegangen.

Noch bis zum 7. März 2018 hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Lärmaktionsplan Teil A sowie zum Verfahren selbst zu geben.

Möglich ist dies unter der oben genannten Informationsplattform. Alternativ dazu können Beteiligungen aber auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden.

Der aus dem Teil A hervorgehende Lärmaktionsplan Teil B wird Mitte des Jahres 2018 veröffentlicht. Beide Teile ergeben zusammen den Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken.

Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse gerichtet werden. +++