Veröffentlicht am 29.12.2017

Silvesterfeuerwerk: Sicherheitsbestimmungen beachten

Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten weist auf Vorschriften hin

Silvester werden jedes Jahr pünktlich zum Jahreswechsel unzählige Raketen zum Himmel geschossen. Das neue Jahr wird mit einem Silvesterfeuerwerk begrüßt, wobei die Bandbreite vom einfachen Böller bis zur aufwendigen und teuren Rakete, die ausgefallene Muster am Himmel zeichnet, reicht. Auch Feuerwerkskörper unterliegen Modetrends. Schöner, bunter und mit immer mehr Schwarzpulver und Glitzereffekt gefüllt, soll das Feuerwerk für jedermann sein.

Feuerwerkskörper sind kein Spielzeug, denn sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können gefährliche Wirkungen entfalten. Die pyrotechnischen Erzeugnisse der sogenannten Klasse II (Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen, Batterien usw.) dürfen wie jedes Jahr nur am 31.Dezember und am 1.Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.

In diesem Zusammenhang wird nochmals und ausdrücklich auf die zu beachtenden Vorschriften der Sprengstoffverordnung hingewiesen. Danach ist das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet und Fachwerkhäusern auch am 31.Dezember und 1.Januar verboten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zu Grunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern.

Hintergrund der Verordnung ist die Tatsache, dass es in den letzten Jahren bundesweit vermehrt zu Bränden infolge von fehlgeleiteten Feuerwerkskörpern kam.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Geldbuße kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Hinweis: Bürgerinnen und Bürger können alle stattfindenden Feuerwerke stadtteilbezogen und mit Datumsangabe eine Woche im Voraus online unter: www.fb03.luebeck.de/Feuerwerkstermine.html">http://www.fb03.luebeck.de/Feuerwerkstermine.html">www.fb03.luebeck.de/Feuerwerkstermine.html einsehen. +++