Veröffentlicht am 14.12.2017

Bürgerschaft beschließt neue Verkaufsaktion für Erbbaurechte

Bei Grundstücken mit Vertragsende bis 2045 – formlose schriftliche Erklärung reicht aus

In ihrer Sitzung am 30. November 2017 hat die Bürgerschaft eine neue Verkaufsaktion für Erbbaurechtsgrundstücke beschlossen. Betroffen sind Erbbaurechtsgrundstücke, bei denen der Vertrag bis 2045 ausläuft.

Interessenten können schriftlich eine formlose Willenserklärung an den Bereich Liegenschaften, Fischstraße 1-3, 23552 Lübeck, abgeben. Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage muss mit Bearbeitungszeiten von mehreren Monaten gerechnet werden.

Laut Bürgerschaftsbeschluss soll ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses Grundlage der Kaufpreisfindung sein. Mögliche Rabatte werden, wie im Bürgerschaftsbeschluss vorgegeben, darauf gewährt.

Erbbauberechtigte, die bereits eine Willenserklärung zum Ankauf ihrer Grundstücke abgegeben haben, werden in den nächsten Wochen durch den Bereich Liegenschaften über das neue Verfahren informiert.+++