Veröffentlicht am 08.11.2017

Bürgermeister-Stichwahl: Wählen mit Personalausweis

Briefwahlanträge für Stichwahl des Verwaltungschefs werden ab sofort bearbeitet

Am heutigen Mittwoch, 8. November 2017, hat der Gemeindewahlausschuss der Hansestadt Lübeck das Ergebnis des ersten Wahlganges der Bürgermeisterwahl-Direktwahl vom vergangenen Sonntag, 5. November 2017, festgestellt und die Notwendigkeit der Stichwahl am dritten Novembersonntag beschlossen.

Insofern ist die Stichwahl zwischen Senatorin Kathrin Weiher (parteilos) und Jan Lindenau (SPD) am Sonntag, 19. November 2017. Für die Stichwahl wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt. Alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben!

Wer sein Wahlbenachrichtigungsschreiben vernichtet, verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass oder sogar eines Führerscheins) im zuständigen Wahllokal genügt. Die Wahllokale befinden sich in denselben Gebäuden wie beim vorangegangenen Wahlgang am 5. November 2017.

Für die Ausgabe von Briefwahlunterlagen öffnet das Wahlbüro ab Donnerstag, 9. November 2017. Es ist wieder in der Großen Börse des Rathauses, Eingang Marktseite. Rollstuhlfahrer oder sonstige in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Personen benutzen bitte den Haupteingang des Rathauses in der Breiten Straße 62.

Wer zum ersten Wahlgang Briefwahlunterlagen online, per Wahlscheinantrag aus dem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder persönlich im Wahlbüro beantragt hat, konnte sich auch für die Zusendung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl vormerken lassen. Diese Wahlberechtigten erhalten in den kommenden Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zugesandt. Der Versand startet am heutigen Mittwoch.

Alle anderen Wahlberechtigten, die am Stichwahlsonntag verhindert sind, können im Wahlbüro der Hansestadt Lübeck die Briefwahlunterlagen persönlich – oder gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch für jemand anderen – beantragen und abholen. Auf Wunsch kann auch gleich an Ort und Stelle gewählt werden. Mitzubringen ist lediglich der Personalausweis oder Reisepass sowie das Wahlbenachrichtigungsschreiben, sofern dieses noch vorhanden ist.

Schriftliche Anträge können mit dem Vordruck auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben formlos oder per Telefax, aber auch per E-Mail (wahlen@luebeck.de ) oder online (www.wahlen.luebeck.de ) gestellt werden.

Das Wahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr. Letzter Tag für die Briefwahlausgabe ist am Freitag, 17. November 2017. An diesem Tag endet die Ausgabe aus gesetzlichen Gründen allerdings bereits um 12 Uhr! +++