Veröffentlicht am 30.10.2017

Rechts-vor-links-Regelung in der Dorfstraße

Änderung wurde veranlasst um Fahrradstraße in den Verkehr zu integrieren

In der Dorfstraße sind die vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen an den Kreuzungen mit der Billroth-/Sudeten- sowie Kalkbrenner-/Röntgenstraße entfernt worden.

Es gilt nun hier die innerhalb von Tempo-30-Zonen anzuwendende „Rechts-vor-links-Regelung“. Die Änderung ist notwendig geworden, um die verkehrsrechtliche Integration der Fahrradstraße in die bestehende Tempo-30-Zone sicherzustellen.

Vor Ort wird für die Übergangszeit von mindestens sechs Wochen auf die geänderte Regelung hingewiesen.

Alle Verkehrsteilnehmer werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.+++