Veröffentlicht am 26.10.2017

Neues Kartenwerk zur Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen

Verbesserung der Lärmsituation im Vergleich zu 2012 – Lärmkarten online abrufbar

Um herauszufinden wie sich die Lärmbelastung in der Hansestadt Lübeck verändert, wurden die Lärmkarten aus dem Jahr 2012 nunmehr aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wurden in Lübeck etwa 140 Kilometer Straße untersucht.

Im Vergleich zur Lärmkartierung, die 2012 durchgeführt wurde, hat - laut erster statistischer Analyse - die Anzahl der hoch belasteten Menschen im Lübecker Stadtgebiet ganztags um circa 10 Prozent und nachts um circa 8 Prozent abgenommen. Die Verbesserung der Lärmsituation lässt sich unter anderem mit der Fertigstellung der K13 und der B207neu sowie den ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen an der A1 begründen. Dazu kommen kleine Abweichungen bei der Erstellung der Karten. So wurden durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein Straßenabschnitte mit weniger als 8.200 Fahrzeugen pro Tag entsprechend EU-weiter gesetzlicher Mindeststandards nicht mehr in die Kartierung aufgenommen. Die Hansestadt Lübeck wird aber noch in diesem Jahr eine Ergänzung des Straßennetzes vornehmen.

Trotz der leicht gesunkenen Betroffenenzahlen bleibt es problematisch, dass noch immer etwa 6.175 Menschen ganztags und 6.353 Menschen in der Nacht einer erhöhten Lärmbelastung - das heißt über 65 dB(A) ganztags oder über 55 dB(A) nachts - ausgesetzt sind. Eine Dauerbelastung mit diesen Werten (chronischer Lärmstress) kann gesundheitliche Folgen wie zum Beispiel die Risikoerhöhung von Herz- und Kreislauferkrankungen nach sich ziehen.

Die aktuellen Lärmkarten aus dem Jahr 2017 gibt es im Internet unter: www.laerm.schleswig-holstein.de im Lärmatlas.

Zum gesetzlichen Hintergrund:

Mit der Einführung der Umgebungslärmrichtlinie hat die EU seit 2002 dem Lärm den Kampf angesagt. Sie stellt einen europaweiten Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung dar.

Alle fünf Jahre muss die Hansestadt Lübeck für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag die strategische Lärmkarten überprüfen und wenn erforderlich neu berechnen lassen. So sieht es das Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, das die Umsetzung der europäischen Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht überführt.

Neben den Lärmkarten müssen die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden. Eine Fortschreibung des Lübecker Lärmaktionsplans ist für 2018 geplant. Lärmaktionspläne sind lokale Konzepte, deren Maßnahmen helfen sollen, Lärmbelastungen zu vermeiden beziehungsweise zu verringern oder der Zunahme von Lärm entgegen zu wirken. Die Bürgerinnen und Bürger bekommen die Möglichkeit, daran mitzuwirken.

Der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz der Hansestadt Lübeck plant zu diesem Zweck eine Fragebogenaktion. Informationen darüber folgen in Kürze.+++