Veröffentlicht am 06.10.2017

Entwurf für städtebauliche Entwicklung der Altstadt liegt vor

Öffentliche Informationsveranstaltung am 9. Oktober 2017 im Lübecker Rathaus

Im vergangenen Jahr hat der Bereich Stadtplanung und Bauordnung der Hansestadt Lübeck im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen über die Durchführung von sogenannten Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) im Untersuchungsgebiet „Altstadt“ informiert. Dabei wurden viele Anregungen seitens der Bürgerinnen und Bürger geäußert, beispielsweise der Wunsch nach einer Gebietserweiterung. Die Bürgerschaft hat im Juli dieses Jahres einen entsprechenden Beschluss gefasst.

Das von der Hansestadt Lübeck beauftragte Unternehmen BIG-STÄDTEBAU hat in der Zwischenzeit die umfangreiche Bestandsanalyse unter Berücksichtigung der Selbstauskünfte der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Gespräche mit Schlüsselakteuren abgeschlossen. Der Entwurf eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (IEK) liegt jetzt vor und wird derzeit mit dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein abgestimmt.

Eine dritte öffentliche Informationsveranstaltung findet am Montag, 9. Oktober 2017, ab 18.45 Uhr im Bürgerschaftssaal des Lübecker Rathauses, Breite Straße 62, statt. Eigentümer, Bewohner, Gewerbetreibende, Vertreter von Initiativen und Vereinen sowie alle Interessierten sind eingeladen, sich über die Auswirkungen der Sanierung zu informieren und Rückmeldungen und weitere Anregungen zu geben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Veranstalter freuen sich über ein hoffentlich ebenso großes Interesse wie bei den ersten beiden Veranstaltungen, in denen jeweils rund 100 Teilnehmende die Chance nutzten, sich in den Prozess einzubringen.

Und so geht es weiter: Das Integriertes Städtebauliche Entwicklungskonzept, das mit dem darin enthaltenen Maßnahmenplan den Fahrplan für den Sanierungsprozess der nächsten zehn bis 15 Jahre vorgibt, wird letztlich von der Bürgerschaft beschlossen und vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein genehmigt.

Hintergrund: Die Hansestadt Lübeck wurde mit dem Gebiet „Altstadt“ in das Städtebauförderungsprogramm Städte-baulicher Denkmalschutz aufgenommen. Um Städtebauförderungsmittel zu erhalten und im Quartier einsetzen zu können, ist die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB eine notwendige und gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung. Dabei wird eine umfassende Bestandsanalyse und Bewertung durchgeführt, auf deren Grundlage ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für ein festzulegendes Fördergebiet erstellt wird.

Ansprechpartnerinnen: Frau Maaß, Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Telefon (0451) 122 - 6124, E-Mail: birgit.maass@luebeck.de oder Frau Ahrens, BIG-STÄDTEBAU, Telefon (040)0 34 10 678-32, E-Mail: c.ahrens@big-bau.de).+++