Veröffentlicht am 26.09.2017

Possehlbrücke: Schlichtung vereinbart

Gegenstand der Schlichtung: Einigung über Fertigstellungstermin und Bausumme

Die Hansestadt Lübeck und der Baukonzern Wayss & Freytag haben zum Vorhaben „Neubau Possehlbrücke“ eine Schlichtung vereinbart.

Gegenstand der Schlichtung soll sein, dass beide Vertragspartner sich über einen verbindlichen Fertigstellungstermin und die noch ausstehende Bausumme bis zur Fertigstellung einigen. Für die Schlichtung soll ein unabhängiger Schlichter berufen werden, auf den sich beide Partner im Rahmen einer Schlichtungsvereinbarung verständigen wollen.

Die Errichtung der Zweistreifigkeit für einen Begegnungsverkehr auf dem ersten Teilabschnitt der Possehlbrücke ist nach Auffassung der Verwaltung vom Tisch. Die Forderung von Wayss & Freytag für die temporäre Herrichtung der Zweistreifigkeit übertrifft um ein Vielfaches die Kalkulation der Bauverwaltung von circa 400.000 Euro. Bürgermeister Bernd Saxe hat daraufhin in Abstimmung mit Bausenatorin Joanna Glogau entschieden, von einer Zweistreifigkeit aus vergaberechtlichen und wirtschaftlichen Gründen Abstand zu nehmen. +++