Veröffentlicht am 15.09.2017

An der Untertrave: Einbahnstraßenregelung wird erweitert

Bisheriger Durchgangsverkehr in den Rippenstraße führte zu Belastung der Anwohner

Im Rahmen der Baumaßnahme „An der Untertrave“ hatten Anlieger bislang freie Zufahrt bis zur Rippenstraße „Große Altefähre“. Dadurch entstand ein erhöhter Durchgangsverkehr in den Rippenstraßen und damit verbunden erhebliche Beeinträchtigungen für die Anwohner. Zur Beruhigung des Durchgangsverkehrs sieht ein neues Verkehrskonzept, nunmehr die Erweiterung der Einbahnstraßenreglung vom „Drehbrückenplatz“ bis zur „Kanalstraße“ vor. Die Freigabe für den Anliegerverkehr in Richtung „Große Altefähre“ ist somit aufgehoben. Die Freigabe für den Radverkehr bis „Alsheide“ bleibt in Kraft.

Entsprechende Umleitungen führen die Verkehrsteilnehmer über „Brückenweg“ Richtung „Gustav-Radbruch-Platz“ und „Burgtor-Brücke“. Vor Ort sind diese Umleitungen ausgeschildert.

Hinweis:

Die Hansestadt Lübeck bietet für Projektinteressierte „Umgestaltung der Untertrave und des Drehbrückenplatzes“ eine Bürgersprechstunde an. Diese findet jeweils donnerstags, von 8 bis 9 Uhr, im Baucontainer neben dem Schuppen 6, statt.

Zudem informiert die Hansestadt Lübeck auf der Internetseite www.untertrave.luebeck.de über aktuelle Verkehrshinweise.+++