Veröffentlicht am 18.07.2017

Jugendschutz auf der Travemünder Woche: „Kenn Dein Limit!“

Bewährtes Bündnis ist vom 21. bis 30. Juli 2017 auf der Festmeile unterwegs

Vom 21. bis 30. Juli 2017 wird die 128. Travemünder Woche gefeiert. Zu den Segelwettbewerben gehört immer auch das Feiern auf der Meile. Damit insbesondere junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, weisen die Kooperationspartner aus Kinder- und Jugendschutz, Ordnungsdienst und Polizei alle Anbieter und Gäste auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.

Kurz zusammengefasst heißt das: Kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren, nichts Hochprozentiges an Jugendliche unter 18 Jahren. Ab 16 Jahre dürfen Heranwachsende Bier, Wein oder Sekt trinken. Dabei sollte jeder sein Limit beachten, um sich nicht selbst zu schaden. Besonders gefährlich ist aber der Konsum von Betäubungsmitteln in Kombination mit Alkohol!

„Wir wollen niemandem den Spaß verderben! Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Jugendlichen nicht zu viel trinken und nachts heil nach Hause kommen“, so Annette Eickhölter vom Kinder- und Jugendschutz.

Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und ansprechbar sein. Besonders freut es die Jugendschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter und Karen Wotha, dass wieder Peers der Kampagne „Kenn dein Limit“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Jugendlichen über Alkohol sprechen werden. Bei den Peers handelt es sich um speziell zum Thema Alkohol, geschulte junge Leute aus ganz Deutschland. Bei den Einsätzen für „Alkohol? Kenn dein Limit.“ sprechen diese mit Jugendlichen über Alkoholkonsum, mögliche Risiken und das Limit.

Wie in den Vorjahren sind weitere Partner in das gemeinsame Sicherheitskonzept eingebunden. Dazu gehören die Lübecker Verkehrsgesellschaft, die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. So werden während der Travemünder Woche sowohl Mitarbeiter der Bahn als auch der Bundespolizei in den Zügen von und nach Travemünde Präsenz zeigen.

Gewerbetreibende in Travemünde und Standbetreiber auf der Meile, die Alkohol verkaufen, werden aufgefordert, die Bemühungen um den Jugendschutz zu unterstützen und ihre Mitarbeiter über die Jugendschutzbestimmungen zu informieren.

In diesem Zusammenhang wird auch an die jungen Erwachsenen appelliert, sich verantwortungsbewusst Jüngeren gegenüber zu verhalten. Das heißt vor allem, ihnen keinen Alkohol zu besorgen oder ihnen alkoholische Getränke zu geben, die sie noch nicht trinken dürfen. Beim Feiern sollte man auch auf die Freunde und besonders auf die Jüngeren in der Clique achten. Außerdem hilft es, wenn Eltern klare Absprachen mit ihren Kindern treffen, bevor diese auf die Meile ziehen. +++