Veröffentlicht am 15.11.2016

Prüfung „Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss“

Anträge für Prüfung im Mai 2017 ab sofort erhältlich – Infoveranstaltung: 11.1.2017

Im Mai 2017 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis.

Zur Prüfung zugelassen sind alle Jugendliche, die:

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung (27. Januar 2017) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können

Die Prüfung wird vor einem, vom Ministerium für Schule und Berufsbildung einberufenen, Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck erhältlich.

Am Mittwoch, 11. Januar 2017, von 19 bis 20 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck-Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer/innen statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 27. Januar 2017 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 17. bis 23. Mai 2017 statt.+++