Veröffentlicht am 25.08.2016

Taxistand auf Unigelände: Bürgermeister fordert schnelles Handeln

Saxe erwartet kurzfristig Beschilderungsantrag vom Uniklinikum Schleswig Holstein

Die Demontage eines Verkehrszeichens auf dem Gelände des Uniklinikums Schleswig Holstein, welches die Warteplätze für Taxis auswies, sorgt derzeit bei Taxifahrern und dessen Kunden für Verwirrung.

Die behördliche Beschilderung des Taxistandes, direkt an der Zufahrt des UKSH-Geländes in der Ratzeburger Allee, wurde seitens des UKSH entfernt. Dieses blaue Schild mit einem roten Halteverbotszeichen in der Mitte und mit weißer Aufschrift „TAXI“ bedeutet für alle anderen Verkehrsteilnehmer, dass hier Halteverbot herrscht. Ausgenommen sind die für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltenen Taxis (Unternehmer muss Betriebssitz in Gemeinde haben).

Taxis, die auf vorherige Bestellung aus anderen Gemeinden kommen, dürfen nicht länger als zwanzig Minuten an deklarierten Taxiständen warten. Vor diesem Hintergrund hielten sich die bestellten Fahrzeuge in der Vergangenheit stattdessen auf dem Gelände der UKSH auf und nutzten die dortigen kostenpflichtigen Parkplätze. Um auch diesen, nicht eigens für die Fahrgastbeförderung bereitgehaltenen Taxis die Möglichkeit einzuräumen, die vorhandenen Taxistellplätze bis zur Rückkehr der Patienten zu nutzen, wurde das Verkehrszeichen entfernt. Dies hat aber zur Folge, dass die zur Fahrgastbeförderung bereitgehaltenen Fahrzeuge die Stellplätze ohne Beschilderung nicht mehr nutzen dürfen: Das Warten örtlicher Taxis an Standorten ohne Schild „Taxistand“ ist illegal.

Da hier die Taxifahrer und deren Kunden die Leidtragenden sind, ist die Stadt sehr an einer schnellen Lösung interessiert. In der Verantwortung steht hier aber das UKSH.

„Seitens der Uniklinik ist beabsichtigt, die Fläche künftig wieder als Taxistand auszuweisen“, bestätigt Bürgermeister Bernd Saxe und fordert die Uniklinik mit Nachdruck auf, den Antrag für die neue Beschilderung schnellstmöglich beim städtischen Bereich Stadtgrün und Verkehr einzureichen. „Die Möglichkeit für den Patienten, unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt den Transport durch ein Taxi beanspruchen zu können, gehört zu den Grundsätzen der Qualitätssicherung im Krankenhausbereich“, so Saxe weiter. Damit bestätigt er nicht nur die Dringlichkeit der Neubeschilderung, sondern auch die Errichtung eines oder mehrerer Parkplätze für auswärtige, auf Patienten der Uniklinik wartende, Taxis. +++