Veröffentlicht am 18.08.2016

Erhalt der Linden würde die Stadt 8,3 Millionen mehr kosten

Verlust fast aller Fördergelder – Saxe fordert breite Unterstützung für das Projekt

Bei Erhalt der Linden im Rahmen der geplanten Umgestaltung der Untertrave droht der Hansestadt Lübeck der Verlust fast aller Fördergelder. Auf rund 12,2 Millionen Euro würde nach der Berechnung des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein der Eigenanteil der Stadt steigen.

Mit 15,6 Millionen Euro hat die Stadt die Umbaumaßnahme bisher geplant: rund 10 Millionen Euro sollen über Fördergelder des Bundes, Landes und der EU, 3,9 Millionen Euro von der Stadt und etwa 1,7 Millionen Euro über Anliegerbeiträge finanziert werden. Im Zuge der Umgestaltung sollen die vorhandenen 48 Linden gefällt und 60 neue Bäume gepflanzt werden. Dagegen hat sich ein Aktionsbündnis gegründet, das per Bürgerbegehren den Erhalt der Linden anstrebt. Dies hätte wesentliche gestalterische Auswirkungen auf die bisherige Planung, so dass die Fördertatbestände der einzelnen Programme nicht mehr erfüllt würden, begründet das Innenministerium den Wegfall der Fördermittel. Insgesamt ist damit zu rechnen, dass sich die Förderung bei Erhalt der Linden und entsprechender Projektänderung von bislang vorgesehenen rund 10,02 Millionen Euro um rund 9,07 Millionen Euro auf 956000 Euro reduzieren wird. Die Folge wäre, dass der zu finanzierende Anteil der Stadt von 3,9 Millionen um 8,3 Millionen auf insgesamt 12,2 Millionen Euro steigen würde.

Saxe fordert auf der Grundlage der Mitteilung des Innenministeriums dazu auf, nunmehr das Projekt der Bürgerschaft und Verwaltung zur Umgestaltung der Untertrave zu unterstützen. „Das Vorhaben in der geplanten Form ist ein wichtiger Meilenstein zur Attraktivitätssteigerung des westlichen Altstadtrands, auf den wir solange gewartet haben“, begründet Saxe. „Die Kostenschätzung bestätigt, dass sich die Stadt den Bürgerentscheid nicht leisten kann. Durch die Nutzung von verschiedenen Förderprogrammen von Bund, Land und EU ist es der Bauverwaltung gelungen, die städtebauliche Verbesserung des westlichen Altstadtrandes in Angriff zu nehmen. Mit der Umgestaltung der Obertrave haben wir die Blaupause geschaffen, wie wir es schaffen können, den Altstadtrand zu beleben und für die Menschen, die hier leben und die zu uns kommen, attraktiv zu gestalten.“

Der Erhalt der Linden führt zu einer Reduzierung der Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme auf rund 15 Millionen Euro, basierend auf folgenden Berechnungen: Diese Kostenschätzung beinhaltet eine komplette Entfernung des Pflaster-, Asphalt- und Plattenbelages im Bereich zwischen der neugeplanten Straße und der Kaikante sowie die Aufbringung eines wassergebundenen bzw. wasserdurchlässigen und begehbaren Ersatzbelages im Abschnitt Braunstraße/Holstentor und der Drehbrücke. Kostenerhöhungen ergeben sich aus den Auflagen für Arbeiten im Trauf- und Kronenbereich der Bäume sowie zusätzlichen Planungsleistungen. Insgesamt ergeben sich Einsparungen in Höhe von etwa 660 000 Euro.

Die Bewertung des Ministeriums der Konsequenzen aus dem Erhalt der Winterlinden auf die bewilligten und in Aussicht gestellten Zuwendungen im Detail:

Bei einem Erhalt der Winterlinden ist – gutachterlich belegt und von der Unteren Naturschutzbehörde bestätigt – eine Umgestaltung der wasserseitigen Promenadenflächen zwischen Holstentor und Drehbrückenplatz nicht möglich. Ein baulicher Eingriff in diese Flächen würde unweigerlich zu einem Absterben der Winterlinden führen. Bei dem Erhalt der Winterlinden müssten daher zwangsläufig Einschränkung des Projektumfangs vorgenommen werden, die sich erheblich auf die Bewertung der Förderungswürdigkeit und in der Folge auf die Bewertung der Förderungsfähigkeit des Projektes auswirken würden. Durch Projektänderung ergeben sich in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie folgende förderungsrechtlichen Konsequenzen:

Förderung im Landesprogramm Wirtschaft:

Das Land hat entschieden, Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von bis zu 6 Mio. € für das in dem Antrag der Hansestadt Lübeck dargestellte Projekt „Umgestaltung westlicher Altstadtrand – An der Untertrave“ bereitzustellen. Nach baufachlicher und förderrechtlicher Prüfung Ihres Antrags können für das Projekt (in der beantragten Form) EFRE-Mittel in Höhe von 5.690.339,14 € gewährt werden. Wesentliches Kriterium für diese Förderentscheidung waren die wirtschaftlichen Impulse, die durch die Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes in der vorgesehenen hohen städtebaulichen und gestalterischen Qualität zu erwarten sind. Mit dem Wegfall der Promenadenumgestaltung zwischen Holsteintor und Drehbrückenplatz sind diese Impulse nicht mehr in ausreichender Dimension zu erwarten. Da die aus dem Erhalt der Winterlinden zwangsläufig resultierende Projektänderung von erheblichem Ausmaß wäre, ist zunächst festzustellen, dass die getroffenen Förderentscheidung, die sich ausschließlich auf das Projekt in der beantragten Form bezieht, hinfällig wäre. Zur Frage ob eine erneute Antragstellung für ein geändertes Projekt, das die wasserseitigen Flächen zwischen Holsteintor und Drehbrückenplatz ausklammert, erfolgreich sein könnte, ist folgendes anzumerken:

Für den Abschnitt 1 des Projektes (Holstentor bis Drehbrückenplatz) ist eindeutig festzustellen, dass die „übrig bleibenden“ Projektteile „Erweiterung und Neugestaltung der Hausvorflächen“ und „Verschmälerung der Fahrbahn“ eine Förderwürdigkeit dieses Projektteils im Landesprogramm Wirtschaft definitiv nicht begründen. Ein Einsatz von EFRE-Mittel wird daher ausgeschlossen.

Der Abschnitt 2 des Projekts könnte auch bei einem Erhalt der Linden in der vorgesehenen und beantragten Form umgesetzt werden. Für diesen Projektteil würden die wirtschaftlichen Impulse, die erst aus der Gesamtumsetzung der beantragten Projekte in voller Höhe zum Tragen kommen, deutlich geschmälert. Jedoch wäre zumindest durch die hohe städtebauliche und gestalterische Projektqualität und mit Blick auf den stadträumlichen Zusammenhang mit dem Europäischen Hansemuseum auch ein gewisser wirtschaftlicher Wirkungszusammenhang herleitbar. Ob ein entsprechender Förderantrag nach Durchlauf des Prüfungs- und Entscheidungsprozesses positiv beschieden werden würde, ist jedoch offen.

Fazit: Bei Erhalt der Winterlinden und der hieraus resultierenden Projektänderung ist von einem Wegfall der Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft in voller Höhe (5.690.339,14 €) auszugehen.

Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“:

Für das Projekt „Umgestaltung Westlicher Altstadtrand Lübeck „An der Untertrave“ vom Holsteintor bis Drehbrückenplatz“ (Abschnitt 1 des Projekts „Umgestaltung westlicher Altstadtrand – An der Untertrave) hat der Bund, vertreten durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) der Hansestadt Lübeck eine Zuwendung im Höhe von 3.400.000 € aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ bewilligt. In diesem Programm werden sogenannte Premiumprojekte gefördert, die sich insbesondere durch eine überdurchschnittlich hohe städtebauliche und gestalterische Qualität auszeichnen. Das BBSR teilt die Einschätzung des Landes, dass die Qualität des Projekts durch eine aus dem Erhalt der Winterlinden resultierenden Ausklammerung der Umgestaltung der wasserseitigen Flächen erheblich gemindert würde. Das Projekt würde den hohen Qualitätsansprüchen des Bundesprogramms nicht mehr genügen. Das BBSR behält sich daher vor, im Fall des Erhalts der Linden und der sich hieraus ergebenden Projektänderungen die Situation neu zu bewerten und zu prüfen, inwieweit der Zuwendungszweck weiterhin erreichbar ist. In die Bewertung würde auch einbezogen, ob die Projektumsetzung innerhalb der fest vorgegebenen Projektlaufzeit bis Ende 2018 noch gewährleistet werden kann. Ob die bereits beschiedene Zuwendung teilweise oder vollständig zu widerrufen ist, kann abschließend erst nach Vorlage und Prüfung eines Änderungsantrags abschließend geklärt werden. Aufgrund des Wegfalls der Förderung aus dem Landesprogramm Wirtschaft wäre mit einem Änderungsantrag dem Bund gegenüber aber auch nachzuweisen, dass das verbleibende Projekt insgesamt finanziert ist.

Fazit: Bei Erhalt der Winterlinden und der hieraus resultierenden Projektänderung ist davon auszugeben, dass der Wegfall der Förderung aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ in Höhe von 3.400.000 € wahrscheinlich oder zumindest nicht auszuschließen ist.

Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“:

Zur Mitfinanzierung des 2. Abschnittes des Projekts „Umgestaltung westlicher Altstadtrand – An der Untertrave“ ist der Einsatz von Städtebauförderungsmittel in Höhe von 1.401.112,85 € (Bund/Land/Gemeinde) vorgesehen. Der hierin enthaltene Zuschussbetrag beträgt 934.075,23 € (Bund/Land). Da die Inaussichtstellung dieser Förderung bereits vor einige Jahren ohne die Bedingung der Gesamtumsetzung der Umgestaltung des westlichen Altstadtrandes erfolgte und der 2. Abschnitt von der Frage des Erhalts der Winterlinden nicht betroffen ist, bleibt diese Fördermöglichkeit auch bei Erhalt der Winterlinden bestehen. Die wegfallenden zur Finanzierung des 2. Abschnitts bislang vorgesehenen EFRE-Mittel des Landesprogramms Wirtschaft können jedoch nicht im Rahmen der Städtebauförderung aufgefangen werden, da im städtebaulichen Sondervermögen der Gesamtmaßnahme „Altstadt“ nicht in ausreichendem Maß Städtebauförderungsmittel zur Verfügung stehen. Da das Programm „Sanierung und Entwicklung“ im Jahr 2012 letztmalig aufgelegt wurde, können auch keine weiteren Programmmittel bereitgestellt werden.

Auf der Grundlage der hier vorliegenden aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Gesamtmaßnahme „Altstadt“ ist davon auszugehen, dass bei Erhalt der Winterlinden und der hieraus resultierenden Projektänderung zur Mitfinanzierung des 2. Abschnitts ein Betrag in Höhe von maximal 1.434.000 € (Bund/Land/Gemeinde) und damit ein um 32.887,77 € erhöhter Betrag als bislang vorgesehen zur Verfügung steht.+++