Veröffentlicht am 18.07.2016

Bauarbeiten Parkhaus Wehdehof laufen ohne Unterbrechung

Stadt hat keinen Baustopp verhängt –Jetzt enge Zusammenarbeit mit Archäologen

Entgegen der Medienberichterstattung hat die Hansestadt Lübeck zu keiner Zeit einen Baustopp auf der Baustelle Parkhaus Wehdehof verhängt. Nachdem im Juni 2016 aufgrund der Bauarbeiten archäologische Befunde festgestellt wurden, wird die Baumaßnahme unter archäologischer Aufsicht weiter geführt. Alle Arbeiten erfolgen jetzt in enger Absprache zwischen dem Bereich Archäologie der Hansestadt Lübeck und der Bauherrin, um die Erfassung und Dokumentation der Befunde gemäß Denkmalschutzgesetz sicher zu stellen.

Im Wehdehof auf der Lübecker Altstadtinsel entsteht zur Zeit ein neues Parkhaus mit rund 630 Stellplätzen. Die Baustelle befindet sich in einem archäologisch besonders interessanten Areal: Im 13. Jahrhundert verlief dem ursprünglichen Ufer der Trave folgend die Stadtgrenze – ungefähr dort, wo sich heute die Beckergrube befindet. Damals wurde Lübeck um ein Drittel vergrößert – Archäologen vermuten, dass Befunde dieser künstlichen Stadterweiterung noch zu finden sind.

Die Baumaßnahme befindet sich seit 2012 in der Planung, der Bereich Archäologie ist seitdem beteiligt. Grundsätzlich sind Bauherren gemäß Denkmalschutzgesetz verpflichtet in sensiblen Gebieten (darunter fällt die gesamte Lübecker Altstadt) die archäologischen Belange zu berücksichtigen. Das heißt: Wird eine bisher nicht erforschte Erdschicht aufgrund der Baumaßnahme berührt, kann dies nur in Absprache mit der Archäologie erfolgen, um mögliche Befunde dokumentieren zu können. Im Falle Wehdehof war ursprünglich nie geplant, in eine noch nicht erforschte Erdschicht unterhalb der "alten" Bebauung (Sohle) einzugreifen. Jedoch änderten sich die Pläne, die Gründung des Parkhauses erfolgt tiefer als geplant, so dass der Bodenaushub unterhalb der ehemaligen Sohle erfolgt. Dies war ursprünglich gegenüber der Denkmalschutzbehörde nicht beantragt, so dass jetzt kurzfristig, ohne Vorplanung, den Archäologen gemäß Denkmalschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden muss, mögliche Befunde zu sichern. Bauplanerische Abstimmungen, wann und wo archäologische Untersuchungen in welchem Umfang notwendig sind, konnten so im Vorfeld nicht stattfinden. Das führt jetzt dazu, dass die Grabungen in einen neuen Bauablaufplan integriert werden müssen, Verzögerung der Fertigstellung sind nicht auszuschließen.+++