Veröffentlicht am 04.07.2016

OVG hat entschieden: Ostseestraße darf gebaut werden

Erste Entscheidung korrigiert: Keine Rechtsverletzung durch Gemeinschaftsunterkunft

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig im Eilverfahren Flüchtlingsunterkunft Ostseestraße korrigiert und die Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches des Antragstellers abgelehnt. Der entsprechende Beschluss des OVG wurde der Hansestadt Lübeck heute zugestellt. „Ich freue mich sehr, dass unsere Rechtsauffassung bestätigt worden ist“, so Bürgermeister Bernd Saxe. „Die Bauarbeiten werden jetzt unverzüglich wieder aufgenommen, so dass die Gemeinschaftsunterkunft zügig zu Ende gebaut und die Flüchtlinge baldmöglichst die Notunterkünfte verlassen können.“

Das OVG hat seine Entscheidung im Beschwerdeverfahren darauf gestützt, dass der Antragsteller durch Erteilung der Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft nicht in seinen Rechten verletzt ist. Es hat – im Gegensatz zum VG – verneint, dass dessen Gebietserhaltungsanspruch verletzt ist. Das Vorhaben sei auch nicht rücksichtslos.+++