Veröffentlicht am 26.05.2016

Flüchtlingsunterbringung erfolgt zu kontrollierten Konditionen

Missverständliche Medienberichterstattung - Stadt erklärt Fakten und Grundlagen

Aktuell ist die Hansestadt Lübeck für die Unterbringung von rund 2390 Flüchtlingen verantwortlich. Grundlage ist das Asylaufnahmegesetz, welches die Stadt im Rahmen der ordnungsrechtlichen Maßnahme verpflichtet, diese Menschen mit einer Unterkunft zu versorgen. 1774 Flüchtlinge sind aktuell in rund 50 fest angemieteten Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Es fehlen aktuell noch über 600 Plätze. Deshalb ist die Stadt gezwungen, weitere Plätze in sogenannten Notunterkünften zur Verfügung zu stellen: Hierfür hat die Stadt tagesaktuell 418 Hotelplätze (gewerbliche Unterkunft) gebucht und muss auf rund 180 Plätzen in Turnhallen und einem Baumarkt zurückgreifen.

Die Medienberichterstattung der vergangenen Tage thematisiert eine Notunterkunft mit einem Kontingent von 21 Plätzen. Die Hansestadt Lübeck nutzt diese gewerbliche Unterkunft wie ein Hotel: Tagesaktuell werden die belegten Plätze mit 18 Euro pro Person abgerechnet. Um die exakte Abrechnung zu gewährleisten, ist der Stadt zu jedem Zeitpunkt bekannt, wer in welcher Unterkunft untergebracht ist. Denn: Für nicht belegte Plätze fallen auch keine Kosten an. Und: Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, müssen Bewohner der Notunterkünfte bei frei gewordenen Plätzen in den Gemeinschaftsunterkünften unverzüglich umziehen. Es besteht entgegen der Medienberichterstattung kein Wohnungsmietvertrag im herkömmlichen Sinne, der einen festen monatlichen Betrag (Mietzins) garantiert. Das Risiko trägt somit der Gewerbetreibende.

Die Hansestadt Lübeck hat für die Anmietung von gewerblichen Objekten zur Überbrückung der Unterbringungsnotlage für Asylsuchende feste Rahmenbedingungen festgelegt: Je nach Standard des Objekts werden 18 bis maximal 20 Euro pro Person und Nacht bezahlt. Da es sich um eine Notunterkunft (vergleichbar mit einer Turnhalle) handelt, sind die Unterbringungskriterien anders als in Gemeinschaftsunterkünften: acht Quadratmeter pro Person sowie das Vorhandensein von sanitären Einrichtungen und Kochmöglichkeiten sind die Mindestanforderungen. Bevor die Stadt ein Platzkontingent akzeptiert, wird das Angebot sorgfältig geprüft. Mietangebote von Privatpersonen zu dergleichen Tagespreisen wurden bisher nicht akzeptiert. Durch diese klaren Regelungen konnte die Stadt erfolgreich unseriöse Forderungen unterbinden.

Grundsätzlich hat die Hansestadt Lübeck das Ziel, die Unterbringung und damit die teuren Platzkontingente in den Notunterkünften zu reduzieren. Jedoch: Obwohl zur Zeit weniger Flüchtlinge nach Deutschland kommen, wurden der Hansestadt Lübeck durchschnittlich 150 Flüchtlinge pro Monat bis Mai diesen Jahres zur Unterbringung zugewiesen, denn das Land zieht seine Erstaufnahmeeinrichtungen leer. Entlastung versprechen die von der Stadt geplanten Gemeinschaftsunterkünfte im Bornkamp (224 Plätze werden bis Anfang Juni fertig), in St. Hubertus (80 Plätze voraussichtlich ab Ende Juni 2016) sowie in der Ostseestraße (363 Plätze). Eine Belegung der provisorischen Erstaufnahme-Einrichtung des Landes auf dem Volksfestplatz durch die Hansestadt Lübeck ist nicht möglich, da hier eine Selbstversorgung der Flüchtlinge nicht vorgesehen ist. Die kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte haben die Aufgabe, einen Übergang zum selbstständigen Wohnen in der Aufnahmegesellschaft zu ermöglichen. Flüchtlinge sollen daher in diesen Gemeinschaftsunterkünften lernen zum Beispiel wo man einkauft oder wie Mülltrennung in Deutschland funktioniert. Diese Aufgabe kann aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen Landesunterkunft und kommunaler Gemeinschaftsunterkunft auf dem Volksfestplatz nicht erfüllt werden.

Vor diesem Hintergrund korrigiert die Hansestadt Lübeck die Aussagen der Medienberichterstattung dahingehend, dass:

 Der zuständige Bereich Soziale Sicherung weiß zu jedem Zeitpunkt, tagesaktuell, wer in welcher Unterkunft lebt, damit eine exakte Abrechnung erfolgen kann.

 Es wird kein pauschaler Mietzins pro Monat bezahlt. Die Abrechnung mit dem Gewerbetreibenden erfolgt tagesgenau, je nach Belegung, zu einem festgelegten Übernachtungspreis pro Person. Nicht genutzte Platzkontingente werden auch nicht bezahlt.

 Die Hotelkosten werden vom Bereich Soziale Sicherung getragen, die Flüchtlinge erhalten den Regelsatz wie alle Flüchtlinge in normalen Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung.

 Die Größe der Räume entspricht den vorgegebenen Landesvorgaben für die Unterbringung von Geflüchteten.+++

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