Veröffentlicht am 15.04.2016

Biotopkartierung des Landesamtes wird im April fortgesetzt

Erfassungen auch in Lübecker - Landeigner werden um Unterstützung gebeten

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) setzt ab April 2016 die landesweite Biotopkartierung in Schleswig-Holstein fort, mit der bereits in den vergangenen beiden Jahren in Teilen des Landes begonnen wurde. Die Kartierung beinhaltet schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie zum Beispiel Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen.

In diesem Rahmen werden auch naturschutzfachliche Daten für die Hansestadt Lübeck erhoben. Mitarbeiter der vom Land beauftragen Planungsbüros werden im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck in der Zeit von Mitte April bis November des Jahres 2016 die notwendigen Begehungen vornehmen. Die Kartierungsarbeiten werden auf der nördlichen Hälfte des Lübecker Stadtgebietes (nördlich der Altstadt einschließlich des Stadtteils Schlutup) durchgeführt.

Die Mitarbeiter der Planungsbüros können sich als Beauftragte des LLUR ausweisen und dürfen zur Erfüllung dieser Aufgabe auch Grundstücke betreten und dort Bestandserhebungen durchführen.

Das Landesamt bittet um Verständnis dafür, dass in aller Regel erst vor Ort zu entscheiden ist, ob eine Fläche kurzfristig betreten werden muss oder nicht, und dass es deshalb und auch wegen der sehr großen Zahl der möglicherweise zu betretenden Flächen es nicht möglich ist, die Eigentümer im Vorwege zu ermitteln und individuell zu informieren. Das LLUR bittet die Anlieger, Eigentümer oder Pächter der Flächen, die Kartiererinnen und Kartierer bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu unterstützen.

Das LLUR ist als obere Naturschutzbehörde unter anderem für die Durchführung und Aktualisierung der flächendeckenden Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen zuständig. Diese Grundlagenerhebung ist zwingend zu aktualisieren, da die jüngste flächendeckende Datenaufnahme aus den 1980er Jahren stammt und dieser Umstand eine fundierte Beurteilung naturschutzfachlicher Sachverhalte (Abschätzung von Vorkommen, Eingriffsvorhaben und so weiter) erschwert.

Darüber hinaus verpflichtet die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) die EU-Mitgliedstaaten dazu, regelmäßig über deren Umsetzung sowie über die Situation der betroffenen Lebensraumtypen zu berichten. Grundlage hierfür ist eine dauerhafte, systematische und vergleichende Erfassung und Bewertung (Monitoring) der FFH-Lebensraumtypen.

Das LLUR wird den genannten Verpflichtungen bis 2019 durch eine landesweite Kartierung der Biotope und FFH-Lebensraumtypen nachkommen und weist auf die Fortsetzung der Kartierungsarbeiten ab April 2016 hin.

Nähere Fragen beantwortet Wolfgang Petersen, LLUR, Tel: (04347) 704-366, Fax: 04347-704-302, wolfgang.petersen@llur.landsh.de.

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