Veröffentlicht am 01.12.2015

Möglichkeit zum Erwerb des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Anträge müssen bis spätestens 29. 1.16 eingereicht werden – Infoveranstaltung in der VHS am 13.1.16

Im Mai und Juni 2016 haben Jugendliche, die nicht in einem bestehend Schulverhältnis sind die Möglichkeit, den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss zu erwerben.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung (bis spätestens 29. Januar 2016) muss das 16. Lebensjahr vollendet sein
  • Betroffene dürfen in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule stehen
  • es darf kein gleichwertiger Bildungsabschluss vorliegen
  • die Nichtschülerprüfung darf höchstens einmal nicht bestanden worden sein
  • der Wohnsitz muss in Schleswig-Holstein liegen
  • eine hinreichende Vorbereitung auf die Prüfung muss schriftlich belegt werden

Anträge sind ab sofort im Schulamt der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122, erhältlich. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 29. Januar 2016, ebenfalls im Schulamt. Verspätete oder unvollständige Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 20. bis 27. Mai 2016 in Anwesenheit eines vom Ministerium für Schule und Berufsbildung einberufenen Prüfungsausschusses statt.

Um die angehenden Prüfungsteilnehmer umfassend über den Verlauf der Prüfung zu informieren, findet am Mittwoch, 13. Januar 2016, von 18 bis 19 Uhr, in den Räumen der Volkshochschule, Hüxstraße 118-120, eine Informationsveranstaltung statt. Der Eintritt ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig.+++