Veröffentlicht am 20.11.2015

Höherer Wohngeldanspruch ab Januar 2016

Betroffene Haushalte wurden bereits vorab informiert durch Wohngeldbehörde informiert

Durch das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzeas ergeben sich zum 1. Januar 2016 Änderungen im Wohngeldgesetz (WoGG). Daraus ergibt sich ein höherer Wohngeldanspruch für Empfängerhaushalte ab Januar nächsten Jahres. Der Gesetzgeber hat hierzu vorgesehen, dass die bestehenden Wohngeldansprüche teilautomatisiert umzurechnen sind. Das bedeutet, dass keine erneute Antragstellung hierfür erforderlich ist. Die Bescheide dürfen jedoch aus rechtlichen Gründen erst in 2016 erlassen werden.

Die Wohngeldbehörde der Hansestadt Lübeck hat die betroffenen Haushalte diesbezüglich bereits vorsorglich mit einem Rundbrief im Oktober 2015 informiert.

Das erhöhte Wohngeld wird grundsätzlich bereits zum Januar 2016 zufließen. Die neuen Wohngeldbescheide werden ebenfalls im Januar 2016 zugestellt werden. +++