Veröffentlicht am 16.11.2015

Änderungen für Lieferanten und Radfahrer während des Weihnachtsmarktes

Bis zum 30.12. Einschränkungen in der Fußgängerzone und auf den Markt für Liefer- und Radverkehr

Während des Weihnachtsmarktes, in der Zeit vom 23. November bis einschließlich 30. Dezember, müssen die Liefer- und Radverkehrszeiten in der Fußgängerzone und auf dem Markt zum Schutz der Fußgänger geändert werden. Da sich die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes bis in die normalen Liefer- und Radverkehrszeiten ausdehnen, ergeben sich folgende Änderungen:

  • Markt: Lieferverkehr frei von 5 bis 10.30 Uhr und 22 bis 23 Uhr
  • Breite Straße: Lieferverkehr frei von 5 bis 10.30 Uhr und 21 bis 22 Uhr, Radfahren verboten

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr des Fachbereichs Planen und Bauen bittet daher, insbesondere die Lieferanten der in der Fußgängerzone ansässigen Geschäfte, sich auf die geänderten Lieferverkehrszeiten einzustellen. +++