Veröffentlicht am 13.11.2015

Stadt ändert Bäderregelung für Travemünde nach Umfrage

Ab März 2016 gelten neue Öffnungszeiten von 11 bis 17 Uhr – Kirche ist einverstanden

Im Sommer 2015 wurde durch die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft angeregt, die bisher geltenden Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen gem. § 2 Abs. 5 BäderVO von 12 bis 18 Uhr für das Ostseeheilbad zu überprüfen. Begründet wurde das Verfahren damit, dass nun überwiegend eine andere tägliche Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 17 Uhr gewünscht werde.

Der Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten hat daraufhin die IHK zu Lübeck, die LTM, den Lübeck Management e.V., die Travemünder Wirtschaftsgemeinschaft e.V., den Einzelhandelsverband Nord, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie das Stadtschülerparlament noch einmal um eine Stellungnahme zum Thema gebeten. Eine Rückmeldung war bis Anfang Oktober möglich, wobei nicht alle Beteiligten eine Stellungnahme abgegeben haben. Die Ergebnisse der Auswertung liegen nun vor: Gewünscht wird eine Öffnungszeit von 11 bis 17 Uhr, die Kirche hat keine Einwände.

„Die Regelung im Jahr 2013 erfolgte auf mehrheitlichen Wunsch aller Beteiligten“, erklärt Senator Bernd Möller. „Aber die Verwaltung ist gern bereit auf die neuen Wünsche einzugehen und wird die Verordnung entsprechend ändern.“ Bereits zum Saisonbeginn am 15. März 2016 soll die neue Verfügung gelten, so dass im Ostseeheilbad Travemünde dann alle Geschäfte von 11 bis 17 Uhr öffnen können. Der zuständige Bereich wird die politischen Gremien über den neuen Verordnungsentwurf informieren. Vom 17. Dezember 2015 bis zum 8. Januar 2016 gilt noch einmal für kurze Zeit die Bäderregelung: Für diese Zeit gelten ein letztes Mal die „alten“ Öffnungszeiten von 12 bis 18 Uhr.

Hintergrund: Gemäß § 2 Abs. 1 BäderVO ist geregelt, dass in der Zeit vom 17. Dezember bis 8. Januar und vom 15. März bis 31. Oktober Verkaufsstellen in Kur-, Erholungs- und Tourismusorten gem. Anlage 1 und 2 der BäderVO abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 LÖffzG an Sonn- und Feiertagen für sechs Stunden im Zeitraum von 11 Uhr bis 19 Uhr für den Verkauf von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs, insbesondere des touristischen Bedarfs, geöffnet sein dürfen. Diese tägliche Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen wird durch die zuständige Behörde nach Anhörung der Betroffenen und der örtlichen Kirchengemeinden durch Allgemeinverfügung festgelegt (§ 2 Abs. 5 BäderVO). Für den Stadtteil Travemünde wurde nach einem Anhörungsverfahren am 16.12.2013 eine Allgemeinverfügung verfügt und am 17.12.2013 öffentlich bekanntgemacht. Damals wurde eine tägliche Öffnungszeit an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr festgelegt.+++