Veröffentlicht am 10.11.2015

Änderungen bei An- und Abmeldungen

Neues Bundesmeldegesetz seit 1. November – Vermieter haben Mitwirkungspflicht

Mit dem neuen Bundesmeldegesetz, welches zum 1. November 2015 in Kraft getreten ist, wurde die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers (Vermieters) wieder eingeführt. Der Vermieter ist demnach gesetzlich verpflichtet, dem Mieter innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.

Für einen reibungslosen Ablauf bei An- und Ummeldungen eines Wohnsitzes ist es gemäß Bundesmeldegesetz ab sofort erforderlich, neben dem gültigen Personalausweis auch diese Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Ein Mietvertrag reicht hierfür nicht aus.

Das Formular für die Wohnungsgeberbestätigung sowie weitere Informationen zum gültigen Melderecht finden Sie auf der Homepage der Hansestadt Lübeck unter www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/index.html .

Um die Wartezeiten so kurz wie möglich zu halten, besteht auf der Homepage auch die Möglichkeit, einen Termin in den Stadtteilbüros Innenstadt und St. Gertrud online zu vereinbaren. +++