Veröffentlicht am 14.07.2015

Jugendschutz bei der TW: Wieder „Peers“ im Einsatz

Bewährtes Bündnis während der Travemünder Woche auf der Festmeile unterwegs

Vom 17. bis 26. Juli 2015 wird die mittlerweile 126. Travemünder Woche (TW) gefeiert. Zu den sportlichen Wettbewerben auf dem Wasser gehört auch die Party an Land unbedingt zu der jährlichen Großveranstaltung. Damit insbesondere junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, weist das bewährte Bündnis aus Kinder- und Jugendschutz, Ordnungsdienst / Gewerbeangelegenheiten und Polizei alle Anbieter und Gäste auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin.

Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und ansprechbar sein. Besonders freut es die Jugendschutzbeauftragten der Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter und Karen Wotha, dass wieder zwei junge Leute als sogenannte „Peers“ der Kampagne „Kenn´ dein Limit“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit nahezu gleichaltrigen Jugendlichen über Alkohol sprechen werden. „Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Jugendlichen nicht zu viel trinken und nachts heil nach Hause kommen“, sagte Annette Eickhölter beim Pressegespräch im Anschluss an die heutige Pressekonferenz des LYC zur TW.

Wie in den Vorjahren auch sind weitere Partner wieder in das gemeinsame Sicherheitskonzept eingebunden. Dazu gehören die Lübecker Verkehrsgesellschaft, die Deutsche Bahn und die Bundespolizei. Durch diese bewährte Vernetzung soll erreicht werden, dass sich die Besucher der Travemünder Woche auf der Festmeile und auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln sicher fühlen, sagt Kai Soomann vom städtischen Ordnungsdienst. So werden während der TW sowohl Mitarbeiter der Bahn als auch der Bundespolizei in den Zügen von und nach Travemünde Präsenz zeigen.

Gewerbetreibende in Travemünde und die Standbetreiber auf der Meile sind ebenfalls wieder vom Kinder- und Jugendschutz und dem „HaLT-Projekt“ der Vorwerker Diakonie angeschrieben worden. Außerdem bekommen die Stände, die Alkohol verkaufen, ein Plakat ausgehändigt, das den Leuten vor und hinter dem Tresen die wesentlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zum Thema Alkohol verdeutlicht.

Die Regeln des Jugendschutzgesetzes sind ganz einfach:

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken. Unter 18jährige dürfen nichts Branntweinhaltiges konsumieren. „Wenn diese Regeln eingehalten werden und innerhalb dieser Grenzen jeder auf sein persönliches Limit achtet, dann dürfte der Party nichts im Wege stehen“, so Eickhölter.

„Darüber hinaus appellieren wir insbesondere an die jungen Erwachsenen, sich verantwortungsbewusst Jüngeren gegenüber zu verhalten. Das heißt vor allem, ihnen keinen Alkohol zu besorgen oder ihnen alkoholische Getränke zu geben, die sie noch nicht trinken dürfen. Beim Feiern sollte man auch ein wenig auf die Freunde und besonders auf die Jüngeren in der Clique achten. Außerdem hilft es, wenn Eltern klare Absprachen mit ihren Kindern treffen, bevor diese auf die Meile ziehen“, empfehlen Annette Eickhölter und Kai Soomann.

Das besondere Angebot des Vorjahres gibt es dieses Mal nicht: Denn das Angebot eines Beach Clubs, nur alkoholfreie Drinks anzubieten, wurde von den jungen Leuten kaum genutzt - was wohl unter anderem daran lag, dass die alkoholfreien Cocktails genau so viel kosteten wie die alkoholhaltigen.+++