Veröffentlicht am 15.05.2015

Gesundheitsamt meldet zwei bestätigte Masernfälle in Lübeck

Bester Schutz gegen die Virusinfektion ist Impfung – Impfsprechstunde jeden Donnerstag

Das Gesundheitsamt meldet zwei durch das Labor des Institutes für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene des UKSH bestätigte Masernfälle in Lübeck. Zwei junge Frauen hatten sich in den vergangenen Tagen in der Universitätsklinik Lübeck aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes in stationäre Behandlung begeben. Die anhaltenden grippeähnlichen Symptome hatten die Patientinnen zu Konsultationen einiger medizinischer Versorgungseinrichtungen (Ambulanzen/Praxen) veranlasst. Nach aktuellem Kenntnisstand des Gesundheitsamtes geht es den beiden jungen Frauen dank der medizinischen Versorgung wieder deutlich besser. Ein Zusammenhang zwischen den beiden Erkrankungen konnte das Gesundheitsamt nach intensiver Ermittlung nicht feststellen.

Die Masernerkrankung beginnt zunächst wie jede andere Virusinfektion mit Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen, Fieber und Schnupfen. Erst drei bis sieben Tage danach tritt das für Masern typische Exanthem auf. Das für die Ausbreitung der Erkrankung Gefährliche ist dabei, dass sie bereits 5 Tage vor Auftreten des Exanthems ansteckend ist und nahezu jede nicht immune Person infiziert. Darüber hinaus besteht eine Inkubationszeit von bis zu drei Wochen. Für eine Kontaktperson gilt, dass es bei einer Ansteckung bis zu drei Wochen dauern kann, bis die Masernerkrankung ausbricht und sie möglicherweise weitere Personen infiziert.

Für die Abteilung für Infektionsschutz des Gesundheitsamtes bedeutet dies, um die Bevölkerung wirksam vor der Erkrankung zu schützen, einen hohen logistischen Arbeitseinsatz mit gegebenenfalls Anordnung von Besuchs- und Tätigkeitsverboten sowie für die medizinischen Versorgungseinrichtungen eine hohe Achtsamkeit zum Schutz der Kontaktpersonen.

Das Gesundheitsamt in seiner Zuständigkeit für den Infektionsschutz, zusammen mit dem Medizinischen Institut für Mikrobiologie und Hygiene, möchte die Lübecker Bevölkerung aufmerksam machen auf ihren Masernschutz, abhängig von eventuell durchgemachter Masernerkrankung oder erhaltenen Impfungen. Auch die Arztpraxen und medizinischen Versorgungseinrichtungen werden gebeten, vermehrt auf den Impfschutz ihrer Patienten und Patientinnen zu achten.

Da bestimmte Altersgruppen besonders gefährdet sind, eine nicht ausreichende Immunität gegen das Masernvirus zu haben, bietet das Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck in Kooperation mit dem Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität zu Lübeck am Mittwoch, 3. Juni 2015 von 9 und 15 Uhr im Vorraum des Audimax der Universität zu Lübeck erneut eine allgemeine Impfberatung und die Durchführung gegebenenfalls erforderlicher Impfungen (Masern-Mumps-Röteln und Tetanus-Diphtherie-Keuchhusten) für alle Studierende und Beschäftigte der Fachhoch- und Hochschule an.

Schutzimpfungen werden darüber hinaus bei den niedergelassenen Ärzten und jeden Donnerstag von 14 bis17 Uhr in der Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes angeboten.

Informationen zur Masernerkrankung:

Die Masernerkrankung hinterlässt eine lebenslange Immunität. Bis zu sechs Wochen nach Erkrankung besteht eine vorübergehende Immunschwäche, die zu bakteriellen Infektionen führen kann. Besonders gefürchtete Komplikationen sind die akute Gehirnentzündung, die bei etwa 30 Prozent zu bleibenden Schäden und etwa 15 Prozent zum Tode führt.

Als seltene Spätfolge, die zu einem höheren Anteil Masernerkrankungen im Säuglings- und Kleinkindalter betrifft, ist die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) gefürchtet, eine sechs bis acht Jahre nach der Masernerkrankung auftretende Entzündung des Gehirns und Nervensystems, an der die meist jungen Patienten nach schwerem Krankheitsverlauf versterben.

Prävention: Wirksamste präventive Maßnahme ist die Schutzimpfung gegen Masern. Nach zweimaliger Impfung besteht lebenslange Immunität.

Weitere Informationen erhalten sind in der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes unter der Rufnummer (0451) 122 - 5332 oder im Internet unter www.Gesundheitsamt.luebeck.de erhältlich.+++