Veröffentlicht am 05.05.2015

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle öffnen am Mittwoch

Zum Ausgleich für „Himmelfahrt“ hat die Behörde am 13. Mai von 8 bis 12 Uhr geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle und auch die Führerscheinstelle in Lübeck, Meesenring 7, öffnen aufgrund des bevorstehenden Feiertages am Donnerstag nächster Woche, Himmelfahrt, 14. Mai 2015, zusätzlich am Mittwoch, 13. 5., von 8 bis 12 Uhr.

Der Telefondienst kann nur bedingt wahrgenommen werden, da die Mitarbeiter vornehmlich den Service vor Ort sicher stellen.

Bei erhöhtem Kundenandrang muss davon ausgegangen werden, dass die Vergabe von Wartenummern vor Ende der Öffnungszeit eingestellt wird.

Bitte beachten:

Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Informationen auf der stadteigenen Homepage www.luebeck.de verbindlich sind. Informationen auf Homepages anderer Anbieter dokumentieren nicht immer die regulären Informationen.

Für den Fall, dass ein Fahrzeugbrief von einem Autohaus oder einer Bank an die Zulassungsstelle geschickt wurde, wird gebeten, den Eingang des „Briefes“ erst per Email abzufragen. Kunden sollten dafür und auch für sonstige Anfragen die funktionale Email-Adresse KFZ-Zulassungsbehoerde@luebeck.de nutzen.

Wenn ein neues bzw. gebrauchtes Fahrzeug angemeldet wird oder wenn ein Umzug nach Lübeck erfolgt, ist unbedingt ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Sonst kann eine Zulassung nicht vorgenommen werden. Der Vordruck kann unter http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_327_32/SEPA_Zoll.pdf

heruntergeladen werden. Das SEPA-Lastschriftmandat ist ausgefüllt zur Zulassungsstelle mitzubringen.

Änderung Kurzzeitkennzeichen seit 1. 4. 2015:

Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung das Fahrzeug nachgewiesen werden.

Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV.
  • Als Nachweis der Hauptuntersuchung ist der gültige Prüfbericht vorzulegen. +++