Veröffentlicht am 14.04.2015

Bauverwaltung stellt Werbeanlagensatzung im „cloudsters“ vor

Diskussionsveranstaltung zur Außenwerbung am Dienstag, 21. April 2015, ab 18.30 Uhr

Am kommenden Dienstag, 21. April 2015, stellt die Lübecker Bauverwaltung ab 18.30 Uhr im „cloudsters“ (Braunstraße 1-3) den Entwurf der Werbeanlagensatzung für die Lübecker Altstadt und Travemünde zur Diskussion.

Die Werbeanlagensatzung ist Ergebnis eines Bürgerschaftsauftrages. Aus dem Ziel, die Regelungen zu Werbeanlagen innerhalb der gültigen Gestaltungssatzung zu überarbeiten, wurde in Zusammenarbeit und über mehrere Arbeitssitzungen mit den Wirtschaftsverbänden schließlich der Entwurf einer eigenen Werbeanlagensatzung. Die Außenwerbung ist ein wichtiges Aushängeschild für die Altstadt von Lübeck und Travemünde.

Einkaufen in historischer Umgebung kann ein deutlicher Vorteil gegenüber anderen Standorten sein, wenn das Ambiente überzeugend inszeniert wird. Werbung muss auf der einen Seite ihren Zweck für die Handeltreibenden erfüllen und gleichzeitig die Stadt und den öffentlichen Raum weiterhin zu einem positiven Erlebnis machen. Der Wunsch nach einer möglichst konkreten, für alle verständlichen und gültigen Regelung wurde an die Verwaltung gerichtet. Die Inhalte der gültigen Gestaltungssatzung sollten Grundlage bilden und allgemein verständlich ausformuliert werden. Als Ergebnis wurde der Entwurf der Werbeanlagensatzung als Handbuch entwickelt.

Nach dem Beschluss des Bau- und des Wirtschaftsausschuss zur Öffentlichkeitsbeteiligung und weiteren Sitzungen mit den Wirtschaftsverbänden wird der Entwurf nun der Öffentlichkeit vor- und zur Diskussion gestellt. Parallel wird der Entwurf des Handbuchs vom 20. April bis zum 4. Mai 2015 im Foyer der Bauverwaltung, Mühlendamm 12, ausgehängt. Unter www.stadtentwicklung.luebeck.de wird er gleichzeitig als Download zur Verfügung gestellt. +++