Veröffentlicht am 02.04.2015

Lange Wartezeiten in der KFZ-Zulassungsstelle auch nach Ostern

Entspannung wird ab dem 13. April 2015 erwartet - Wichtige Hinweise für Kunden

Aus aktuellem Anlass weist die Kfz-Zulassungsstelle in Lübeck, Meesenring 7, noch einmal darauf hin, dass es in der Woche nach Ostern, vom 7. bis 10. April 2015 zu längeren Wartezeiten kommen wird. Grund hierfür sind der zu erwartende sehr hohe Kundenandrang sowie personelle Engpässe. Von einigen Autohäusern und Zulassungsdiensten sind bereits eine Vielzahl von Zulassungsvorgängen angekündigt worden, die die einzelnen Mitarbeiter der Zulassungsstelle länger als gewohnt in Anspruch nehmen. Die für die Bedienung von Terminkunden bereit gestellten Mitarbeiter sind ebenfalls mehr als ausgelastet – auch hier ist mit Verzögerungen zu rechnen. Das Team der Zulassungsstelle bemüht sich trotz der angespannten Situation, die Angelegenheiten der Kunden so schnell wie möglich zu erledigen. Telefonisch ist die KFZ-Zulassungsstelle in der kommenden Woche unter der Rufnummer (0451)
122 – 33 35 zu erreichen. Mit einer Entspannung der Situation wird ab Montag, dem
13. April 2015 gerechnet.

Um die Bearbeitungszeiten zu kurz wie möglich zu halten, wird gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

  • Für den Fall, dass ein Fahrzeugbrief von einem Autohaus oder einer Bank an die Zulassungsstelle geschickt wurde, vergewissern Sie sich bitte per Email, ob dieser tatsächlich schon eingegangen ist. Bitte benutzen Sie dafür und auch für sonstige Anfragen die funktionale Emailadresse: KFZ-Zulassungsbehoerde@luebeck.de
  • Wenn ein neues bzw. gebrauchtes Fahrzeug angemeldet wird oder wenn ein Umzug nach Lübeck erfolgt, ist unbedingt ein Sepa-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Sonst kann eine Zulassung nicht vorgenommen werden. Der Vordruck kann unter: http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_327_32/SEPA_Zoll.pdf heruntergeladen werden. Das Sepa-Lastschriftmandat ist ausgefüllt und unterschrieben zur Zulassungsstelle mitzubringen.
  • Kurzzeitkennzeichen – Änderungen seit 1. April.2015: Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung das Fahrzeug nachgewiesen werden.

Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV .
  • Als Nachweis der Hauptuntersuchung ist der gültige Prüfbericht vorzulegen.

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