Veröffentlicht am 02.04.2015

KfZ-Zulassungsstelle: Einschränkungen und längere Wartezeiten

Aktuelle Hinweise für Kunden – Mitarbeiter bemühen sich trotz Engpässe um reibungslosen Ablauf

Bei der Kfz-Zulassungsstelle in Lübeck, Meesenring 7, kommt es am morgigen Donnerstag, 2. April .2015, sowie in der Woche nach Ostern (7. bis 10. April) wegen personeller Engpässe trotz des kurzfristigen Einsatzes von zusätzlichen Kräften zu sehr langen Wartezeiten. Das Team der Zulassungsstelle rechnet in dieser Zeit zudem mit einem sehr hohen Kundenandrang. Von einigen Autohäusern und Zulassungsdiensten sind bereits eine Vielzahl von Zulassungsvorgängen angekündigt worden, die die einzelnen Mitarbeiter/innen der Zulassungsstelle länger als gewohnt in Anspruch nehmen. Die für die Bedienung von Terminkunden bereit gestellten Mitarbeiter/innen sind ebenfalls mehr als ausgelastet.

Um die Bearbeitungszeiten zu kurz wie möglich zu halten, wird gebeten, folgende Hinweise zu beachten:

- Für den Fall, dass ein Fahrzeugbrief von einem Autohaus oder einer Bank an die Zulassungsstelle geschickt wurde, vergewissern Sie sich bitte per Email, ob dieser tatsächlich schon eingegangen ist. Bitte benutzen Sie dafür und auch für sonstige Anfragen die funktionale Emailadresse: KFZ-Zulassungsbehoerde@luebeck.de

- Wenn ein neues bzw. gebrauchtes Fahrzeug angemeldet wird oder wenn ein Umzug nach Lübeck erfolgt, ist unbedingt ein Sepa-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Sonst kann eine Zulassung nicht vorgenommen werden. Der Vordruck kann unter: http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_327_32/SEPA_Zoll.pdf heruntergeladen werden. Das Sepa-Lastschriftmandat ist ausgefüllt und unterschrieben zur Zulassungsstelle mitzubringen.

- Kurzzeitkennzeichen – Änderungen seit 1. April.2015: Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung das Fahrzeug nachgewiesen werden.

Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Datenbestätigung des Herstellers
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV .
  • Als Nachweis der Hauptuntersuchung ist der gültige Prüfbericht vorzulegen.

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle:

  • Montag und Dienstag 8 bis14 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr

Der Telefondienst kann nur bedingt wahrgenommen werden, da die Mitarbeiter/innen vornehmlich den Service vor Ort sicher stellen. Es ist davon auszugehen, dass die Vergabe von Wartenummern schon deutlich vor Ende der Öffnungszeit eingestellt werden muss. Das Team der Zulassungsstelle bemüht sich trotz der angespannten Situation, Ihre Angelegenheiten so schnell wie möglich zu erledigen. +++