Veröffentlicht am 25.03.2015

Belehrungen im Gesundheitsamt entfallen an zwei Terminen

Lediglich Termine um 16 Uhr am 2. und 30. April 2015 sind betroffen!

Der Bereich Gesundheitsamt informiert darüber, dass die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz am Donnerstag, 2. April, sowie am Donnerstag, 30. April 2015, jeweils um 16 Uhr entfallen. Die Belehrungstermine um 14 Uhr finden an beiden Tagen statt.+++