Veröffentlicht am 06.03.2015

Terminabsagen für Belehrungen im Gesundheitsamt

Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz entfallen am 2. und 30. April

Aufgrund der Feiertage - Karfreitag (3. April) und 1. Mai - entfallen die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Lübecker Gesundheitsamt am Donnerstag, 2. April, und Donnerstag, 30. April. Beide Termine hätten jeweils um 16 Uhr beginnen sollen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Hansestadt Lübeck bitten hierfür um Verständnis. +++