Veröffentlicht am 13.02.2015

Vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV soll bis 2022 erreicht sein

Umsetzung von gesetzlicher Vorgabe – Befragung von Interessenvertretungen übers Netz

Der 1. Januar 2022 mag auf den ersten Blick noch weit weg zu sein. Doch die Aufgabe, vor der die Kommunen und Landkreise Deutschlands stehen, um eine Vorschrift des Personenbeförderungsgesetzes umzusetzen, benötigt einen langen Vorlauf. Denn in weniger als sieben Jahren soll die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV gelungen sein.

Die Hansestadt Lübeck muss in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin für den öffentlichen Personennahverkehr (Busse) dafür sorgen, dass bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV auf dem Gebiet der Hansestadt hergestellt ist. Wie diese gesetzliche Vorgabe aus dem Personenbeförderungsgesetz in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll, ist heute während eines Pressegespräches der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Die Bürgerschaft hatte im vergangenen Jahr den 3. Regionalen Nahverkehrsplan beschlossen. In diesem 3. RNVP definiert die Aufgabenträgerin das „ausreichende Angebot“ für die Hansestadt Lübeck, in dem sie Standards und Kriterien für den ÖPNV festlegt und die Realisierung bzw. Umsetzung beschreibt.

Eine vordringliche Aufgabe aus dem 3. RNVP ist es, die Grundlagen und Voraussetzungen zur Realisierung der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV zu schaffen und ein Konzept zu erarbeiten, wie und unter welchen Voraussetzungen diese gesetzliche Aufgabe erfüllt werden kann und soll.

Zur vollumfänglichen Barrierefreiheit im ÖPNV gehören:

1. die Infrastruktur, Bushaltestellen, Bahn-Bus-Verknüpfungspunkte (inkl. Wege / Zugänglichkeit) und die Fahrzeuge,

2. die Fahrgastinformation und

3. der Betrieb (die Nutzbarkeit von Infrastruktur und Information).

Mit der Bearbeitung wurde bereits begonnen. Es ist beabsichtigt, in drei Schritten vorzugehen:

1. Definition der Standards und Kriterien für die Hansestadt Lübeck

2. Erstellung einer Datengrundlage

3. Maßnahmenplan und Umsetzung

Der Auftrag für die Bearbeitung des ersten „Schrittes“ wurde im Zuge eines Vergabeverfahrens an das Büro StadtVerkehr, Dr.-Ing. Rainer Hamann, in Karby erteilt.

Im Zuge der Bearbeitung dieses 1. „Bausteins“ ist die Beteiligung der „Betroffenen“ über die Interessenvertretungen geplant. Hierzu werden die Interessenvertretungen angeschrieben und aufgefordert, ihre Anregungen im Rahmen einer Fragebogenaktion aufzugeben. Darüber hinaus wird das Anschreiben und der Fragebogen im Internet auf der Lübeck-Seite unter:

http://stadtentwicklung.luebeck.de/stadtplanung/verkehrsplanung/index.html

eingestellt, so dass weitere Interessierte die Möglichkeit haben, ihre Anregungen und Wünsche an den AT-ÖPNV zu schicken. Der Bereich Stadtplanung weist darauf hin, dass für die Bearbeitung durch den Gutachter und die Festlegung von generellen für alle gültigen Kriterien und Standards nur grundsätzliche Anregungen und Anmerkungen die für die künftigen Vorgaben maßgeblich sein sollten. Es wird daher darum gebeten, nur solche Punkte aufzugeben.

Nach Auswertung aller bereits vorhandenen und vorgeschriebenen (Gesetze, Richtlinien und Regelwerke) Standards und Kriterien und den eingegangenen Fragebögen wird für die zu treffenden Festlegungen und Entscheidungen für die Hansestadt Lübeck ein Arbeitskreis aus Mitgliedern der Interessenvertretungen sowie der vor Ort Zuständigen (wie Verkehrsunternehmen, Straßenbaulastträger, Straßenverkehrsbehörde u. a.) gebildet, in dem die vom Gutachter erarbeiteten Vorschläge diskutiert werden können.

Die endgültige Entscheidung über die Festlegung der für Lübeck geltenden Standards und Kriterien erfolgt im Anschluss durch die politischen Gremien der Bürgerschaft. +++