Veröffentlicht am 15.01.2015

Bauanträge: Prüfung und Genehmigung gemäß Gesetzen

Vorwürfe von Anliegern, im „Bauamt“ würde gemauschelt, weist Verwaltung zurück

In jüngster Zeit ist mehrfach über Nachbarn und Anlieger von Wohngebieten berichtet worden, die sich über bereits errichtete oder geplante Bauvorhaben beschweren. Dabei wurden in den Artikeln die Beschwerdeführer mit Aussagen wie „(...) sind sicher, dass es bei der Baugenehmigung nicht mit rechten Dingen zugegangen ist“ oder man wolle sich an den Anti-Korruptionsbeauftragten wenden zitiert. Damit wird nach Auffassung der Bauverwaltung den Beschäftigten von Stadtplanung und Bauordnung unterstellt, sie genehmigten oder prüften Bauvorhaben nicht korrekt oder – schlimmer noch – sie seien bestechlich.

Karsten Schröder, Leiter des Bereichs Stadtplanung, zu dem seit Jahresbeginn 2015 auch die Abteilung Bauordnung gehört, betont: „Jede Bauvoranfrage und jeder Bauantrag wird stets gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Gesetze und Verordnungen bearbeitet und entschieden. Die Unterstellungen, die in letzter Zeit publik wurden, belasten und brüskieren meine Kollegen sehr und ich muss sie entschieden zurückweisen.“

Den angekündigten Klagen gegen beabsichtigte oder bereits realisierte Wohnungsbauprojekte von Nachbarn sehe die Bauverwaltung gelassen entgegen. Schließlich seien die kritisierten Vorhaben immer gemäß den geltenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Baugesetzbuches beschieden worden. +++