Veröffentlicht am 10.11.2014

Nachträglicher Erwerb des Mittleren Schulabschlusses

Anträge müssen bis 29. Januar 2015 beim Schulamt sein – Prüfungen im Mai und Juni

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck bietet allen Jugendlichen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nicht Vollzeitschüler einer allgemeinbildenden Schule sind, die Möglichkeit, durch eine Prüfung den Mittleren Schulabschluss (früher: Realschulabschluss) zu erwerben. Die Prüfung wird von einem vom Bildungsministerium bestellten Ausschuss abgelegt.

Anträge sind erhältlich im Schulamt in der Hansestadt Lübeck, Kronsforder Allee 2/6, 23539 Lübeck, Telefon (0451) 122-4093.

Die Anträge sowie weitere Anlagen müssen mit beglaubigten Kopien der Geburtsurkunde, des letzen Schulzeugnisses und einem schulisch-beruflichen Lebenslauf bis zum 29. 1. 2015 beim Schulamt eingereicht werden. Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Die schriftlichen Prüfungen finden im Mai, die mündlichen im Juni 2015, statt.

Am Donnerstag, 15. Januar 2015, wird von 19 Uhr bis 20 Uhr in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, 23569 Lübeck, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer angeboten, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Fragen zum Verlauf der Prüfung oder zu Prüfungsinhalten können auch telefonisch an die Prüfungsvorsitzende, Nicole Völschow, unter der Telefonnummer (0451) 122-8163, wenden. Telefonische Sprechzeiten sind jeweils dienstags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr. +++