Veröffentlicht am 05.11.2014

Prüfung zum Erwerb des Allgemeinbildenden Schulabschlusses

Informationsabend am 14. Januar 2015 in der VHS – Schriftliche Prüfungen im Mai 2015

Im Mai / Juni 2015 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis, wie das Lübecker Schulamt mitteilt.

Die Möglichkeit besteht für alle Jugendlichen, die

  • zum Zeitpunkt der Anmeldung (29. Januar 2015) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,
  • noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
  • und sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Schule und Berufsbildung einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck erhältlich.

Am Mittwoch, 14. Januar 2015, von 18 bis 19 Uhr, findet in den Räumen der Volkshochschule I, Hüxstraße 118-120, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 29. Januar 2015 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 18. bis 22. Mai 2015 statt. +++