Veröffentlicht am 30.10.2014

DSG bestätigt Lübecker Praxis bei Schlaganfallversorgung

Patienten können sowohl in SANA Kliniken als auch in das UKSH eingeliefert werden

Die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) hat in einem ausführlichen Schreiben an das Kieler Gesundheitsministerium die Zuweisungspraxis des Lübecker Rettungsdienstes bei Schlaganfallpatienten grundsätzlich bestätigt. Derzeit gilt eine Anweisung für den Rettungsdienst, dass „Patienten mit Verdacht auf akuten Schlaganfall in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus mit Stroke Unit (spezielle Organisationseinheit innerhalb eines Krankenhauses zur Erstbehandlung von Schlaganfallpatienten) eingewiesen werden.“ Diese Praxis gilt bis auf wenige Ausnahmen, beispielsweise bei Patienten mit Bewusstseinsstörungen oder mit starken Kopfschmerzen. In solchen Fällen wird der Patient in das Maximalversorgungskrankenhaus UKSH eingeliefert.

Der 1. Vorsitzende der DSG, Prof. Dr. Gerhard Hamann betont in dem Schreiben zudem, dass die Zertifizierungskriterien der DSG für die Krankenhäuser mit Stroke Unit (SU) keine eigenständige Abteilung für Neurochirurgie oder Neuroradiologie verlangten. Die SU der SANA Klinik in Lübeck ist seit dem 7. Oktober 2014 zertifiziert.

Auch die Frage, ob für Rettungssanitäter oder Notärzte die Gefahr einer Haftungsproblematik bestehe, wenn ein Schlaganfallpatient zunächst in die SANA Klinik eingeliefert wird, später aber doch eine Verlegung ins UKSH notwendig wird, verneint die DSG.

Innensenator Bernd Möller: „Die vorliegende Expertise der DSG unterstützt ganz eindeutig unser Vorgehen im Rettungsdienst seit April dieses Jahres. Danach können unsere Rettungswagen in der Erstversorgung nach bundesdeutschem Standard sowohl die SU des UKSH als auch der SANA-Klinik anfahren. Auch für die weit geringer auftretenden Fälle, in denen eine Weiterverlegung von SANA zum UKSH notwendig wird, sind wir fachlich richtig aufgestellt.“

Möller begrüßt auch, dass die SANA-Klinik in diesen Tagen die Zertifizierung für vier Betten der Stroke Unit erhalten hat. Damit stehe eine angemessenere Bettenzahl zur schnellen Erstversorgung von Schlaganfallpatienten im Raum Lübeck zur Verfügung. Möller betont aber zugleich, dass im Interesse der Patient/innen jetzt zügig eine Vereinbarung beider Krankenhäuser über die Zusammenarbeit und Ergänzung in der Schlaganfall-Behandlung in Lübeck herbeigeführt werden sollte. +++