Veröffentlicht am 19.08.2014

Untertrave und Kanalstraße: Vollsperrung am Wochenende

Bereich vor EHM und Hubbrücke wird asphaltiert – Ab Montag beide Spuren befahrbar

Der Bereich vor dem Europäischen Hansemuseum (EHM) an der Straße „An der Untertrave“ sowie der Kreuzungsbereich Kanalstraße / Hubbrücke sollen am kommenden Wochenende abschließend asphaltiert werden – sofern es nicht regnet. Wie der Bereich Stadtgrün und Verkehr nun mitteilt, näheren sich die Straßenbauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum dem planmäßigen Ende. Daher wird der genannte Straßenbereich für den Verkehr von Freitag, 22. August 2014, ab 6 Uhr morgens bis einschließlich Montag, 25. August, 7 Uhr morgens vollständig gesperrt. Der Verkehr wird über die ausgeschilderten Umleitungsstrecken geführt. Die Vollsperrung erfolgt im Bereich der Untertrave von der Kleinen Altenfähre bis zur Hubbrücke, die Hubbrücke selbst und in der Kanalstraße zwischen Rosenpforte und Hubbrücke.

Die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme der Signalanlagen (Ampeln) werden ebenfalls zurzeit getroffen. Am Sonntag, 24. August, werden die Fahrbahnmarkierungen aufgetragen, so dass im Laufe des Montags die Verkehrsumstellung erfolgt. Die Fahrzeuge können dann wieder in beide Richtungen aus der Untertrave in die Kanalstraße bzw. Richtung Hubbrücke fahren.

Bis zum planmäßigen Abschluss der gesamten Straßenbauarbeiten auch außerhalb der Fahrbahnen am 31. Oktober 2014 ist aber immer noch mit - wenn auch geringfügigen - Verkehrsbeeinträchtigungen durch die Arbeiten und dem damit zusammenhängenden Baustellenverkehr an der Busparkfläche und den Gehwegen bzw. Nebenanlagen zu rechnen.

Da die angekündigte Asphaltierung des Einmündungsbereiches stark wetterabhängig ist, richten sich die Arbeiten nach der Niederschlagvorhersage; bei Regen können sie sich also auch verschieben.

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist bemüht, den Umfang der Verkehrsbehinderungen und andere Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Verkehrsteilnehmer und andere Betroffenen werden um Verständnis für die zwangsläufig mit der Baumaßnahme verbundenen unvermeidbaren Auswirkungen gebeten. +++