Veröffentlicht am 25.07.2014

Roteiche im Garten der Roeckstraße 41 wird morgen gefällt

Gefahrenabwehr: Alte Baum hat nur noch sehr geringe Wände – Gutachten liegt vor

Am morgigen Sonnabend, 26. Juli 2014, wird eine sehr große Roteiche auf dem Privatgrundstück der DRK-Schwesternschaft auf dem Grundstück Roeckstraße 41 durch die Norddeutsche Baumpflege GmbH gefällt. Der prächtige Baum hat keine ausreichende Standsicherheit mehr, weshalb er aus Gründen der Gefahrenabwehr weichen muss.

Es liegt ein Gutachten des Sachverständigenbüros Scheel / Paulsen vom 23. Juni 2014 vor. Das Büro kommt zu dem Ergebnis, dass der Baum durch einen Lackporling (Pilzbefall) erheblich geschädigt ist und eine hohe sogenannte Bruch- und Wurfgefahr besteht. Der Baum hat nur noch eine Restwandstärke von 8 bis 10 Zentimetern bei einem Stammdurchmesser von einem Meter bei den Test-Bohrungen erreicht. Damit liegt die „Verhohlung“ bei 84% in dem angebohrten Bereich. Diese Restwandstärke ist zu gering, um den Baum verkehrssicher erhalten zu können.

Es handelt sich bei der Roteiche nicht um einen geschützten Baum gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 Baumschutzsatzung der Hansestadt Lübeck (BSS), weil er im 6-Meter-Bereich zum Gebäude steht. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 BSS dürfen unaufschiebbare Maßnahmen der Gefahrenabwehr genehmigungsfrei durchgeführt werden. Es bedarf auch keiner Genehmigung wegen des 6-Meter-Bereiches, weil in diesem Bereich Bäume nicht geschützt sind (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BSS). Eine Ersatzpflanzung ist nicht vorzunehmen, weil der Baum genehmigungsfrei gefällt werden darf. Eine Ersatzpflanzungspflicht ist i.d.R. nur vorgesehen, wenn eine Genehmigung oder Befreiung zum Fällen eines geschützten Baumes erteilt wird.

Anmerkung: Jeder Grundstückseigentümer ist gehalten, gem. § 823 BGB seine Sachen verkehrssicher zu halten. Er ist somit verkehrssicherungspflichtig. Dies bedeutet, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt diese zu beseitigen hat. Er hat also mit Rücksicht auf die Gefährdung diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind um die Schädigung Dritter zu verhindern. Folglich ist für die DRK-Schwesternschaft eine Handlungsverpflichtung aufgrund der Gefahrenlage gegeben.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf den Orkan „Christian“ im vergangenen Oktober, der über Norddeutschland wütete. In St. Lorenz Nord ist eine 57-jährige Frau durch einen umstürzenden Baum schwer verletzt worden. Dieser Baum war durch einen Parasiten befallen worden und die Standsicherheit gefährdet. Ein solcher Fall darf nicht wieder eintreten und zum Beispiel durch die Roteiche Menschenleben in diesem dicht besiedelten Raum oder auch das Eishäuschen beeinträchtigen. Das 3. Polizei-Revier ist informiert. +++