Veröffentlicht am 16.01.2014

Stadt verfolgt regelwidriges Parken auch weiterhin

Zufahrt für Rettungs- und Einsatzfahrzeuge muss jederzeit gewährleistet sein

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine Aufgabe der Stadt, die ihr im Rahmen des Weisungsrechtes übertragen ist. In Erfüllung dieser Aufgabe wird die Hansestadt Lübeck unabhängig von öffentlichen Diskussionen auch weiterhin regelwidriges Parken in allen Teilen der Stadt verfolgen. Dabei wird sie auch zukünftig besonderes Augenmerk darauf legen, dass Rettungs- und Einsatzfahrzeuge jederzeit ungehindert und zügig zum Einsatzort gelangen können. Weiterhin werden auch die berechtigten Interessen von Fußgängern, Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwagen etc. berücksichtigt, die durch den ruhenden Verkehr nicht über Gebühr behindert werden dürfen.

Zu den Problemen im Viertel an der Falkenwiese sind in der Verwaltung und in der Politik sowie von den Einwohnerinnen und Einwohnern eine Reihe von Vorschlägen gemacht worden, um die schwierige Situation zu entspannen; all diese Vorschläge werden geprüft, um die geeigneten Maßnahmen zügig umsetzen zu können.+++