Veröffentlicht am 06.01.2014

Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses im Mai 2014

Angebot für Schüler ohne Bildungsabschluss – Anmeldungen bis 31. Januar einreichen

Das Schulamt in der Hansestadt Lübeck weist auf die Möglichkeit hin, im Mai 2014 den Hauptschulabschluss (zukünftig: Berufsbildungsreife) nachträglich zu erwerben. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne Schulverhältnis, und zwar an alle Jugendlichen,

  • die zum Zeitpunkt der Anmeldung (31. Januar 2014) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die in keinem Schulverhältnis in einer öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule mehr stehen,
  • die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
  • die die Nichtschülerprüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
  • die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
  • sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.

Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt. Anträge sind im Schulamt in der Hansestadt Lübeck erhältlich.

Am Mittwoch, 15. Januar 2014, von 18 bis 19 Uhr, wird in den Räumen der Volkshochschule I, Hüxstraße 118-120, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer angeboten, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.

Abgabeschluss für die vollständigen Anträge ist der 31. Januar 2014 im Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 4. Stock, Zimmer 4.122.

Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen sind in der Woche vom 19. bis 23. Mai 2014. +++