Veröffentlicht am 25.09.2013

Jeden Donnerstag Impfsprechstunde im Gesundheitsamt

Längst ist nicht jeder geimpft – Aufklärung wichtig – Vermeidbare Erkrankungen

Das Lübecker Gesundheitsamt weist auf seine Impfsprechstunde hin, die immer donnerstags von 14 bis 17 Uhr am Standort Sophienstraße 2-8 angeboten wird. Eine Voranmeldung ist für den Besuch für reisemedizinische Beratungen, Impfungen und Schutzimpfungen nicht erforderlich.

Impfungen gehören weiterhin zu den wirksamsten Primärpräventionen. Sowohl für Reisende in ferne Länder als auch für alle übrigen Menschen dienen Impfungen der Verhinderung des Neuauftretens von unter Umständen schweren, teilweise sogar lebensbedrohlichen Erkrankungen.

Das Gesundheitsamt setzt mit seiner Arbeit auf Aufklärung der Bevölkerung und bietet mit der wöchentlichen Impfsprechstunde seine fachliche Unterstützung an. Die Kollegen beraten Menschen in Bezug auf ihren Umgang mit der eigenen Gesundheit, aber auch im Umgang mit der Gesundheit anderer. Denn Impfungen dienen nicht nur dem Erhalt der eigenen Gesundheit, sondern tragen auch zum Erhalt der Gesundheit anderer Menschen, die sich beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder noch nicht geimpft sind (wie Neu- oder Ungeborene), bei.

Die Ärzte und Arzthelferinnen sehen durch ihre Tätigkeit im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes eine große Anzahl von Kindern und Jugendlichen und haben somit einen guten Überblick über die sogenannten Durchimpfungsraten. Der Impfschutz hat sich zwar in den vergangenen zehn Jahren deutlich verbessert, dennoch besteht beispielsweise für die zweite Masernimpfung immer noch nicht die für eine Eliminierung der Erkrankung erforderliche Durchimpfungsrate. In den letzten Jahren ist es wiederholt zu Masernerkrankungen aufgrund ungenügender Durchimpfungsraten gekommen. Das Team des Gesundheitsamtes arbeitet durch Aufklärung und Impfungen weiter daran, Impflücken aufzuzeigen und zu schließen.

Das Gesundheitsamt ist außerdem bei Krankheitsausbrüchen für die Verhinderung der weiteren Verbreitung der Erkrankung zuständig. Dazu werden neben der Aufklärung der betroffenen Personen sogenannte Riegelungsimpfungen durchgeführt. Diese Impfungen umfassen häufig einen großen Personenkreis und machen intensive Umfeldanalysen in Zusammenarbeit mit der Infektionsschutzabteilung erforderlich.

Wie gefährlich Infektionskrankheiten sein können, macht unter anderem auch ein in diesem Jahr in Schleswig-Holstein bekannt gewordener Fall von Fledermaus-Tollwut deutlich, der nicht nur für Reisende, sondern auch für bestimmte Berufsgruppen die Impfungen erforderlich macht. Ohne vorherige Impfung oder entsprechende Maßnahmen nach einer möglichen Ansteckung (Postexpositionsprophylaxe) verläuft diese Erkrankung fast immer tödlich.

Das Gesundheitsamt führt in diesem Zusammenhang ausschließlich die Impfungen im Rahmen der Primärprävention durch. Für Personen, die mit einem möglicherweise tollwutinfizierten Tier in Kontakt gekommen sind, ist es erforderlich, sich an die behandelnden Ärzte in den Praxen und den Aufnahmestationen der Kliniken zu wenden.

Für Berufsgruppen aus den Bereichen der freiwilligen Feuerwehren, die durch ihren Einsatz (wie in den Hochwassergebieten Deutschlands in diesem Frühjahr) durch verschiedene Infektionskrankheiten gefährdet sind, sind besondere Schutzimpfungen zum Erhalt der Gesundheit dringend erforderlich. Das Gesundheitsamt bietet auch diesen Berufsgruppen umfassende Beratung und die Durchführung der notwendigen Impfungen an.

„Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck mit seinen Arzthelferinnen und Ärzten unter der Leitung von Dr. Kaschlin Butt freut sich auf Ihren Besuch in der Impfsprechstunde und bietet Ihnen seine fachkompetente Beratung an. Zu den genannten Themen können Sie jeden Donnerstag in der Zeit von 14 bis 17 Uhr unter der Nummer (0451) 122-5339 übrigens auch telefonisch Auskünfte erhalten“, teilt das Gesundheitsamt mit. +++