Veröffentlicht am 19.09.2013

Geplantes Oktoberfest in Vogtei: Stadt prüft Genehmigung

Sicherheits- und Lärmschutzfragen zu klären – Mehrfache Beschwerden von Nachbarn

Kann von Freitag bis Sonntag, 19. bis 22. September 2013, in der Alten Vogtei die norddeutsche Variante eines Oktoberfestes gefeiert werden oder nicht? Diese Frage beschäftigt derzeit nicht nur mehrere Verwaltungsbereiche der Hansestadt Lübeck, sondern auch Anwohner und Journalisten. Vom Veranstalter „IG Faire Gastronomie und Die Alte Vogtei Restaurant & Café“ wurde dieses Ereignis seit Wochen beworben und in die Veranstaltungskalender von LTM und Hansestadt Lübeck sowohl online als auch offline übernommen. Das Problem: für die Freifläche zwischen der Gaststätte, Vorderreihe 7, und dem Nachbarhaus, Vorderreihe 8, gibt es keine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis. Das bedeutet konkret: die Fläche ist für das geplante „Fietsche Fischer´s Oktoberfest“, das bereits am morgigen Freitag um 16 Uhr beginnen soll, nicht geeignet.

Dennoch arbeiten mehrere Abteilungen der Stadtverwaltung mit Hochdruck an einer Lösung des Problems. Noch ist offen, ob Ordnungsamt und Feuerwehr ihr Okay geben können, weil Fragen des Lärmschutzes und vor allen der Sicherheit (Fluchtwege etc.) geklärt werden müssen.

Erschwerend kommt hinzu, dass dem Ordnungsamt mehrere Beschwerden über zu laute Veranstaltungen auf eben dieser Fläche vorliegen. So befürchtet die Nachbarschaft, das Oktoberfest könne, wie frühere „Events“ im Außenbereich der „Alten Vogtei“, zu laut werden. Selbst Mietminderungen, die von der Stadt im Falle einer Genehmigung des Oktoberfestes zu tragen seien, wurden gegenüber der Verwaltung angedroht.

Und: die in den jeweiligen Veranstaltungskalendern im Internet publizierten Hinweise auf dieses Oktoberfest bedeuten nicht, dass die Veranstaltung ordnungsgemäß angemeldet wurde. Dafür ist allein der Veranstalter zuständig, der im Vorfeld einen prüffähigen Antrag bei der Hansestadt Lübeck einreichen muss. Erst am heutigen Donnerstag wurde dem Ordnungsamt ein Aufbauplan in zwei Varianten – mit und ohne Zelt – übermittelt. Eindeutig zu kurzfristig für eine sachgerechte Prüfung.

Das Ordnungsamt hatte die Betreibergesellschaft am Dienstag, 17. September, darauf hingewiesen, dass die Gaststättenkonzession der „Alten Vogtei“ nicht für die Hoffläche gelte. Es wurde daher empfohlen, die Veranstaltung in die konzessionierten Räume zu verlegen, insbesondere der zu erwartenden Lärmbelästigungen wegen. Am gleichen Tag übermittelte die „Alte Vogtei“ dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung das Bühnenprogramm. Zeitgleich forderte das Ordnungsamt einen Aufbauplan an, um eine Stellungnahme der Feuerwehr einholen zu können. Am Mittwoch teilte der Bereich Umweltschutz mit, dass die „gesetzlichen Immissionsrichtwerte“ bei der beabsichtigten Veranstaltung nicht einzuhalten seien. Allenfalls sei leise Hintergrundmusik möglich. Darüber wurde der Betreiber informiert und ihm ausgerichtet, dass die Hoffläche ein denkbar ungeeigneter Ort für ein Oktoberfest sei.

Erst heute ging dann seitens der Geschäftsführung der „Alten Vogtei“ ein Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis für das morgen beginnende Oktoberfest ein.

Nach derzeitigem Stand, Donnerstag, 19. September um 18 Uhr, gehen die beteiligten Bereichen und Abteilungen der Stadtverwaltung davon aus, dass das Oktoberfest wohl stattfinden kann – allerdings nicht in den „gewünschten Ausmaßen“ des Veranstalters. Die Feuerwehr wird sich die Hoffläche am morgigen Freitag ansehen und dann entscheiden, ob eine Genehmigung für die Außenfläche erteilt werden kann. Sollte die Anmelderin des Oktoberfestes dieses „Event“ in die „Alte Vogtei“ verlegen, so dürfte der „Gaudi“ mit Maß und Brezn nichts entgegenstehen. +++