Veröffentlicht am 23.08.2013

Stadt sieht Busverbindung Flughafen Lübeck-Hamburg positiv

Aussagen der BfL sind nicht zutreffend – fehlende Unterlagen verhindern Genehmigung

Die in einer Pressemitteilung der Fraktion der Wählervereinigung „Bürger für Lübeck (BfL) getätigten Aussagen bezüglich des weiteren Betriebs des Bustransfers Flughafen Lübeck-Hamburg über Bad Oldesloe sind nicht zutreffend: Die Hansestadt Lübeck hat weder dem Betreiber untersagt weiterhin den ZOB anzufahren, noch auferlegt, auf eine Haltestelle an der Musik- und Kongresshalle auszuweichen. Tatsächlich liegt dem genehmigendem Bereich Verkehrsangelegenheiten kein vollständiger Antrag seitens des Betreibers vor, um den Linienverkehr nach dem 30. August 2013 fortzusetzen. „Wir halten eine Busverbindung Lübeck - Hamburg ergänzend zur Bahn durchaus für attraktiv und wichtig“, bekräftigt Senator Bernd Möller. „Allerdings muss sich der Betreiber an die Vorschriften halten, denn letztendlich geht es auch darum, die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.“

Am 5. Februar 2013 beantragte die HBG HamburgBus GmbH die Erteilung einer Erlaubnis für die Einrichtung und den Betrieb eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Da für die Erteilung einer Erlaubnis im Rahmen des Antragsverfahrens einige Unterlagen fehlten, man jedoch den Betrieb ohne Unterbrechung erhalten wollte, erteilte die Stadtverwaltung im März 2013 der HBG HamburgBus GmbH die Einstweilige Erlaubnis, den Bustransfer analog zur bisherigen Streckenführung der Autokraft zu betreiben. Diese Erlaubnis ist befristet bis zum 30. August 2013 – der Antragsteller erhielt damit sechs Monate Zeit, alle notwendigen Unterlagen gemäß PBefG zusammen zu tragen. Seit März 2013 betreibt die HBG HamburgBus GmbH die Linienverbindung, aber erst am 8. August 2013 meldete sie sich per Mail bezüglich des weiteren Genehmigungsverfahrens mit der Bitte, die Einstweilige Erlaubnis ein Jahr zu verlängern, um zu prüfen, ob die Busverbindung überhaupt dauerhaft wirtschaftlich betrieben werden kann. Erst wenn das fest stehe, wolle man eine dauerhafte Betriebserlaubnis beantragen. Jedoch auf dieser Basis kann eine Verlängerung der Einstweiligen Erlaubnis nicht erfolgen - Die HGB HamburgBus GmbH erhielt diese Erlaubnis, um den gestellten Antrag auf Einrichtung eines Linienverkehrs nach § 42 PBefG zu vervollständigen und eine Genehmigung zu erhalten. Die HBG HamburgBus GmbH wurde schriftlich darüber informiert. Bisher liegt dem Bereich Verkehrsangelegenheiten nach wie vor nur ein lückenhafter Antrag vor.

Aufgrund der überregionalen Streckenführung sind in das Genehmigungsverfahren auch Bad Oldesloe und Hamburg involviert. Alle beteiligten Kreise und Städte müssen der Streckenführung und den Haltepunkten zustimmen. In Lübeck hat bei der Genehmigung auswärtiger Buslinien oberste Priorität immer der reibungslose und ungestörte Betrieb des städtischen Linienverkehrs. Deshalb ist der Stadtverkehr immer am Genehmigungsverfahren beteiligt. Bereits seit Jahren gibt es in internen Arbeitskreisen mit Vertretern der Stadt, der Polizei, dem Stadtverkehr und anderen die Diskussion, den ZOB zu entlasten. Hinlänglich bekannt sind die langen Standzeiten der Busse, da sie sich gegenseitig behindern. Eine mögliche Entlastung könnte geschaffen werden, wenn Haltestellen auswärtiger Buslinien verlagert werden – beispielsweise an die MuK. Allerdings ist dies lediglich eine aktuelle Diskussion, und keine beschlossene Sache. +++