Veröffentlicht am 18.03.2013

Zu viel Schnee auf den Dächern: Stadt sperrt Sporthallen

Acht Hallen voraussichtlich bis Mittwoch gesperrt – Schneelast ist Problem für Dächer

Auf Grund der anhaltenden Witterungsverhältnisse bleiben acht Turn- und Sporthallen als Vorsichtsmaßnahme bis einschließlich Mittwoch, 20. März 2013, gesperrt. Dies entschied das Gebäudemanagement der Hansestadt Lübeck nach einer heutigen erneuten Prüfung der Schneelasten auf den Dächern. Es handelt sich bei den Hallen um diejenigen mit den alten Porenbetondächern oder solche, bei denen die Dachstühle zu große Sparrenabstände aufweisen. Beide Ursachen schränken die Tragfähigkeit der Dächer bekanntlich ein. Am Mittwoch werden die Dächer erneut geprüft und über das weitere Vorgehen entschieden.

Von der Sperrung betroffen sind:

  • Turnhalle der ehe. August-Hermann-Francke-Schule
  • Turnhalle Schule Grönauer Baum
  • Turnhalle Schule an der Wakenitz ehe. Keppler-Schule
  • Turnhalle Kahlhorst-Schule
  • Turnhalle Carl-Jacob-Burckhardt-Gym.
  • Turnhalle Stadtschule Travemünde
  • Turnhalle Albert-Schweitzer-Schule
  • Sporthalle Hans-Christian-Andersen-Schule

Dauerhaft gesperrt bleiben die Turnhallen Luisenhof-Schule und Steenkamp.

Ferner weist die Bauverwaltung auf die Gefährdung von Flachdächern durch zu große Schneelasten hin: Sämtliche Dachkonstruktionen müssen nach ihrer Berechnung und Ausführung eine bestimmte Schneelast tragen können. Da aber Schnee in unterschiedlichster Form auch unterschiedliches Gewicht hat, können folgende Hinweise nur grobe Anhaltspunkte bieten. Die Tragfähigkeit ist gegeben (vorausgesetzt natürlich, die Dachkonstruktion ist entsprechend vorschriftsmäßig ausgeführt), wenn bei einem flachen Dach eine Höhe von 50 Zentimeter bei üblichem Schneefall nicht überschritten beziehungsweise bei einem entsprechendem Wechsel von Schneefall/Schmelze/Eisbildung die Höhe von 40 Zentimeter nicht überschritten wird. Darüber hinausgehende Schneehöhen sollten aus Sicherheitsgründen schnellstmöglich abgetragen werden.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Gebäudeeigentümer für diese Gefahrenabwehr selbst verantwortlich sind und in Zweifelsfragen Fachleute (Architekten / Bauingenieure / Statiker) zurate gezogen werden sollten. Der Einsatz von Feuerwehrkräften zur Räumung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebäude, deren Dächer durch Schneelast einsturzgefährdet sind und nicht rechtzeitig geräumt werden können, müssen zum Schutze von Personen abgesperrt und dürfen bis zur Gefahrenbeseitigung nicht mehr betreten werden. Nach einer solchen Situation wird allerdings auch eine Überprüfung durch einen Sachverständigen (Statiker) empfohlen. Nur dieser kann erkennen, ob die Dachkonstruktion durch eine Überbelastung Schaden genommen haben könnte. +++