Veröffentlicht am 05.04.2012

Fahrbahnsanierung Krempelsdorfer Allee geht weiter

Nach Winterpause Bauarbeiten ab Dienstag, 10. April, Richtung Stockelsdorf

Die Arbeiten zur dringend notwendigen Sanierung der Fahrbahnflächen in der Krempelsdorfer Allee in Richtung Stockelsdorf werden nach der geplanten Winterpause termingerecht ab Dienstag, 10. April 2012, wieder aufgenommen. Dies teilt der Bereich Verkehr der Hansestadt Lübeck mit. Voraussichtlich bis Anfang Mai werden die beiden stadtauswärts führenden Fahrspuren erneuert.

Nach Ostern wird der Streckenabschnitt zwischen der Autobahnunterführung (A1) bis zur Kreuzung mit der Stockelsdorfer Straße/Friedhofsallee durch den Vollausbau betroffen sein. Wie bereits im ersten Abschnitt vom Herbst letzten Jahres werden wieder jeweils zwei Fahrspuren gesperrt, die verbleibenden beiden Fahrspuren stehen jeweils einspurig stadtein- beziehungsweise -auswärts zur Verfügung.

Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt eine Verkehrsverschwenkung und der Ausbau der beiden stadteinwärts führenden Fahrspuren bis etwa Anfang Juni. Im Anschluss erfolgt der Ausbau hinter der Kreuzung bis zur Ortsgrenze Stockelsdorf. Nach derzeitiger Planung werden die Arbeiten insgesamt bis Ende des Sommers 2012 abgeschlossen sein.

Der Buslinienverkehr bleibt in beide Richtungen aufrechterhalten. Die Bushaltestellen im jeweiligen Baustellenbereich werden in enger Abstimmung mit dem Stadtverkehr zeitweilig verlegt. Im ersten Bauabschnitt in Höhe der Pestalozzi-Schule erfolgt, ohne Einschränkungen für den Verkehr, noch die Erneuerung der Bushaltestelle. Lediglich im Bereich des Randstreifens und des Gehweges müssen hier noch die Oberflächenarbeiten ausgeführt werden.

Die Erreichbarkeit der Nebenstraßen im jeweiligen Bauabschnitt wird über entsprechende Hinweisbeschilderung geregelt. Ebenso sind sowohl die Polizei, wie auch die Feuerwehr und die Rettungseinrichtungen in die Baumaßnahme eingebunden.

Der Bereich Verkehr der Hansestadt Lübeck bittet alle betroffenen Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die sich aus der Durchführung der Bauarbeiten ergebenden Beeinträchtigungen und Behinderungen. +++