Veröffentlicht am 28.11.2011

Hansestadt Lübeck kann Asbesttransporte nicht stoppen

Umweltsenator ließ rechtliche Möglichkeiten prüfen – Appelle an Landesminister

Die Hansestadt Lübeck hat keine rechtlichen Möglichkeiten, um die Asbesttransporte über Lübecker Stadtverkehr (A20) zu stoppen. Das ist der Ergebnis einer rechtlichen Prüfung, die Umweltsenator Bernd Möller jetzt vorgelegt hat. Wie bekannt, sollen insgesamt rund 170.000 Tonnen Asbest-Scherben und -Schlamm transportiert werden, der größte Teil nach Ihlenberg, der Rest nach Rondeshagen in Schleswig-Holstein. Das bedeutet, dass täglich etwa 40 mit Asbestmüll beladene Lkw allein zur Deponie nahe Schönberg in Mecklenburg-Vorpommern rollen würden. Der nächste Transport nach Ihlenberg ist derzeit frühestens am Mittwoch möglich, weil der Deponiebetreiber IAG zunächst einmal eine Sitzung des Schweriner Kabinetts am Dienstag abwartet, die sich mit dem Thema Asbesttransporte befasst.

Lübeck ist somit auf fremde Hilfe angewiesen, denn als juristische Person ist die Hansestadt Lübeck nicht antragsbefugt für eine Klage auf einstweilige Anordnung, um die Lkw-Transporte auf der A 20 zu verhindern. Auch andere denkbare juristische Schritte wurden seitens des Bereichs Recht geprüft, doch das Fazit lautet: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass seitens der Hansestadt Lübeck keine rechtlichen Möglichkeiten bestehen, die Asbesttransporte zu untersagen.“

Auch die kontinuierliche Überwachung der Transporte nach Gefahrgutrecht auf Lübecker Stadtgebiet ist nicht möglich. Denn „die Überwachungsmöglichkeit beinhaltet nicht das uneingeschränkte Recht der Behörden, jeden Transport anzuhalten, da dies gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstieße. Auch ist zu beachten, dass die Transporte wohl über die Autobahn A1/A 20 im Lübecker Stadtgebiet gehen werden. Dort wäre im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung die Polizei zuständig und vorrangig tätig. Eine Überwachungstätigkeit wird im Rahmen des Behördenermessens nach § 73 LVwG (Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein) immer nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben sein, das heißt wenn konkreter Anlass besteht, dass gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Ob die Transporte nicht den gefahrgutrechtlichen Vorschriften entsprechen, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.“

Darüber hinaus hat Senator Möller die Sorge um die Gesundheit der Lübecker Bevölkerung in Schreiben an die zuständige Umweltministerin und Umweltminister der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen mitgeteilt und an die Minister appelliert, auf die Verlagerung der Asbestschlämme nach Rondeshagen und Ihlenberg zu verzichten. +++